Fabwa87
Hecht-King 2024
Moin zusammen,
In der neuen Freizeitordung gibt es ab 1.4.2025 empfindliche Änderungen bzgl. der Nutzung des Gewässers.
Diese wurde auf ausdrückliches Verlangen, ohne Beteiligung jeglicher Vereine oder der Pächtergemeinschaft beschlossen.
Hier ein paar der einschneidenden Änderungen, die uns Angler betreffen:
- Bootsplaketten werden deutlich teurer. Bsp. E-Motor Plakette im Vorjahr 60€ Sommersaison, ab 1.4.25 nun 100€.
- In der Zeit 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang dürfen die Gewässer nicht mehr befahren werden.
- Vorhandene Antifoulinganstriche sind ausnahmsweise noch bis zum 01.04.2026 zugelassen. Danach sind generell nur noch Osmoseanstriche zugelassen.
- Das Anlegen am Ufer außerhalb der genehmigten Anlegestellen sowie das Betreten des Ufers ist verboten.
Auf Nachfragen beim WVER, wie man manche Änderungen begründet bekommt man keine Antwort. Auf Nachfragen, inwiefern welche Regelungen Angler betreffen, hat man zumindest eine Aussage bezogen auf den letzten Punkt bekommen. Hier greift wohl das Landesfischereigesetz und man darf von seinem Uferbetretungsrecht gebrauch machen. Ob man allerdings mit dem Boot ans Ufer darf ist bisher noch ungeklärt, da ja "Anlegen am Ufer verboten ist.“
Ich persönlich halte diese Änderungen für völlig überzogen und unbegründet. Auf Nachfragen hin, kommt einem der Verdacht auf, dass die Angestellten des WVER selbst, überhaupt keine Ahnung haben. Bekanntermaßen wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Es bleibt abzuwarten, inwiefern da eventuelle Änderungen vorgenommen werden, da viele Änderungen entweder unvollständig sind, oder deren Formulierung einfach schwammig sind.
Hier der Link mit der vollständigen "Freizeitordnung":
Hattet ihr schonmal eine solche Erfahrung mit einem Wasserverband? Wie seid ihr vorgegangen oder wie ist es für euch ausgegangen?
MfG
In der neuen Freizeitordung gibt es ab 1.4.2025 empfindliche Änderungen bzgl. der Nutzung des Gewässers.
Diese wurde auf ausdrückliches Verlangen, ohne Beteiligung jeglicher Vereine oder der Pächtergemeinschaft beschlossen.
Hier ein paar der einschneidenden Änderungen, die uns Angler betreffen:
- Bootsplaketten werden deutlich teurer. Bsp. E-Motor Plakette im Vorjahr 60€ Sommersaison, ab 1.4.25 nun 100€.
- In der Zeit 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang dürfen die Gewässer nicht mehr befahren werden.
- Vorhandene Antifoulinganstriche sind ausnahmsweise noch bis zum 01.04.2026 zugelassen. Danach sind generell nur noch Osmoseanstriche zugelassen.
- Das Anlegen am Ufer außerhalb der genehmigten Anlegestellen sowie das Betreten des Ufers ist verboten.
Auf Nachfragen beim WVER, wie man manche Änderungen begründet bekommt man keine Antwort. Auf Nachfragen, inwiefern welche Regelungen Angler betreffen, hat man zumindest eine Aussage bezogen auf den letzten Punkt bekommen. Hier greift wohl das Landesfischereigesetz und man darf von seinem Uferbetretungsrecht gebrauch machen. Ob man allerdings mit dem Boot ans Ufer darf ist bisher noch ungeklärt, da ja "Anlegen am Ufer verboten ist.“
Ich persönlich halte diese Änderungen für völlig überzogen und unbegründet. Auf Nachfragen hin, kommt einem der Verdacht auf, dass die Angestellten des WVER selbst, überhaupt keine Ahnung haben. Bekanntermaßen wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Es bleibt abzuwarten, inwiefern da eventuelle Änderungen vorgenommen werden, da viele Änderungen entweder unvollständig sind, oder deren Formulierung einfach schwammig sind.
Hier der Link mit der vollständigen "Freizeitordnung":
Hattet ihr schonmal eine solche Erfahrung mit einem Wasserverband? Wie seid ihr vorgegangen oder wie ist es für euch ausgegangen?
MfG
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