Rursee|Neue Freizeit Ordnung ab 1.4.25

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Fabwa87

Hecht-King 2024
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Moin zusammen,

In der neuen Freizeitordung gibt es ab 1.4.2025 empfindliche Änderungen bzgl. der Nutzung des Gewässers.
Diese wurde auf ausdrückliches Verlangen, ohne Beteiligung jeglicher Vereine oder der Pächtergemeinschaft beschlossen.

Hier ein paar der einschneidenden Änderungen, die uns Angler betreffen:

- Bootsplaketten werden deutlich teurer. Bsp. E-Motor Plakette im Vorjahr 60€ Sommersaison, ab 1.4.25 nun 100€.

- In der Zeit 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang dürfen die Gewässer nicht mehr befahren werden.

- Vorhandene Antifoulinganstriche sind ausnahmsweise noch bis zum 01.04.2026 zugelassen. Danach sind generell nur noch Osmoseanstriche zugelassen.

- Das Anlegen am Ufer außerhalb der genehmigten Anlegestellen sowie das Betreten des Ufers ist verboten.

Auf Nachfragen beim WVER, wie man manche Änderungen begründet bekommt man keine Antwort. Auf Nachfragen, inwiefern welche Regelungen Angler betreffen, hat man zumindest eine Aussage bezogen auf den letzten Punkt bekommen. Hier greift wohl das Landesfischereigesetz und man darf von seinem Uferbetretungsrecht gebrauch machen. Ob man allerdings mit dem Boot ans Ufer darf ist bisher noch ungeklärt, da ja "Anlegen am Ufer verboten ist.“

Ich persönlich halte diese Änderungen für völlig überzogen und unbegründet. Auf Nachfragen hin, kommt einem der Verdacht auf, dass die Angestellten des WVER selbst, überhaupt keine Ahnung haben. Bekanntermaßen wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Es bleibt abzuwarten, inwiefern da eventuelle Änderungen vorgenommen werden, da viele Änderungen entweder unvollständig sind, oder deren Formulierung einfach schwammig sind.

Hier der Link mit der vollständigen "Freizeitordnung":


Hattet ihr schonmal eine solche Erfahrung mit einem Wasserverband? Wie seid ihr vorgegangen oder wie ist es für euch ausgegangen?

MfG
 
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Allrounder90

Master-Caster
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:joycat::joycat::joycat: die Zeichnungen. Wer hat sich da hingesetzt und das per hand gezeichnet und dann eingescannt ... ach willkommen in Deutschland 2025!
 

FD2312

Finesse-Fux
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Das Anlegen am Ufer außerhalb der genehmigten Anlegestellen sowie das Betreten des Ufers ist verboten.
Das galt bislang nur für die Seite des Nationalparks. Mal sehen wie das zu interpretieren ist. Betrifft ja z.B. auch die Betreiber von Kajakverleihen etc.
Wir fahren dort jedes Jahr auf einen Campingplatz der sehr viele Kanus, Subs… verleiht und haben eigentlich immer irgendwo am Ufer außerhalb des Nationalparks angelegt. Wollte dieses Jahr eigentlich mal wieder mein Faltboot zum Angeln mitnehmen. Mal sehen ob das noch Sinn macht. Günstig ist die Plakette ja auch nicht gerade wenn man nur 2 Tage dort bleibt.
Mfg Flo
 

Ricus69

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Ich habe bei nem Kumpel aufgeschnappt das der Wasserverband noch eine Pressemitteilung dazu raus geben wird. Angler sollen wohl mehr rechte kriegen, als wie es in den Bedingungen vorerst steht.

Bleibt also abzuwarten.

Wie lest ihr das aus den Bedingungen raus ? Belly Boot erlaubt ja/nein?
„Über die Zuordnung des Bootes entscheiden die Hersteller Angaben des Wasserfahrzeuges“
Für mich liest es sich so:
Wenn bei dem Hersteller bspw. „Boot“ und „aufblasbare luftkammer“ „Schläuche“ steht ist es für mich also ein Schlauchboot und somit erlaubt, natürlich nur mit Plakette.

Gruß
 

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