Mick Jigger
Echo-Orakel
Hallo zusammen,
Ich frage mich schon ewig wie ich die Angelverbotszonen auf dem hessischen Rhein zu deuten habe. Bei den Nebengewässern ist es ja eindeutig geregelt und unmissverständlich. Im Hauptstrom hingegen weiss ich nicht so recht ob ich im Bereich des mit einem roten Ufers gekennzeichneten Angelverbotes vom Boot aus dennoch Angeln darf, weil sich jenes Verbot ja augenscheinlich aus einem Betretungsverbot eines Naturschutzgebietes o.ä. ergibt oder ob das Verbot pauschal für den Gewässerabschnitt gilt. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass es so zu handhaben ist. Da frage ich mich allerdings wie es sich dann verhält, wenn auf der einen Uferseite angeln erlaubt ist und auf der anderen verboten (siehe Bild) Bis wohin gilt denn dann was ? Ich bin ja immer bemüht mich an Regeln zu halten aber da komm ich nicht mehr mit. Ich bitte um Erleuchtung
Ich frage mich schon ewig wie ich die Angelverbotszonen auf dem hessischen Rhein zu deuten habe. Bei den Nebengewässern ist es ja eindeutig geregelt und unmissverständlich. Im Hauptstrom hingegen weiss ich nicht so recht ob ich im Bereich des mit einem roten Ufers gekennzeichneten Angelverbotes vom Boot aus dennoch Angeln darf, weil sich jenes Verbot ja augenscheinlich aus einem Betretungsverbot eines Naturschutzgebietes o.ä. ergibt oder ob das Verbot pauschal für den Gewässerabschnitt gilt. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass es so zu handhaben ist. Da frage ich mich allerdings wie es sich dann verhält, wenn auf der einen Uferseite angeln erlaubt ist und auf der anderen verboten (siehe Bild) Bis wohin gilt denn dann was ? Ich bin ja immer bemüht mich an Regeln zu halten aber da komm ich nicht mehr mit. Ich bitte um Erleuchtung