Rechtliche Situation

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Hipken

Echo-Orakel
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Hallo,
ich brauche mal eure Erfahrungen zu bestimmten rechtlichen Situationen. Da ja vernünftige Angelplätze rar gesäht sind, bin ich gelegentlich geneigt auch offiziell nicht zugängliche Stellen zu beangeln. Nun meine Fragen:

1. Was für Strafen erwarten mich wenn ich von Baustellen oder anderen öffentlichen Stellen aus angel, mit dem Hinweis "Baustelle betreten verboten" oder "Das Betreten des Grundstücks ist untersagt"?

2. Was ist rechtlich gesehen der gröbere Verstoß, vom driftenden Boot zu angeln, obwohl in dem Gewässer nur vom verankerten Boot geangelt werden darf, oder zu ankern, obwohl an der betreffenden Stelle ankern verboten ist?

Hat jemand damit Erfahrungen, oder eine juristische Ausbildung und kann dazu was sagen?
Vielen Dank schonmal und ein schönes WE, Gruss Micha.
 

Javelin

Echo-Orakel
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Moin Hipken,

zu deiner ersten Frage kann dir ne Antwort geben.

Wenn du von solchen Stellen aus angelst, begehst du nen Hausfriedensbruch gem. § 123 STGB. Dabei handelt es sich um ein Vergehen. Das bedeutet, das du maximal ne Freiheitsstrafe bis 1 Jahr bekommst. Beim Verbrechen immer über 1 Jahr!

Die Alternative zur Freiheitsentziehung ist eine Geldstrafe.

Der Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt. Das bedeutet, dass derjenige, dessen Hausfrieden du gebrochen hast, sich selber drum kümmern muß, dass die Straftat auch verfolgt wird. Das macht er, indem er die Polizei ruft und einen Strafantrag unterschreibt. Die Polizei stellt dann deine Personalien fest und stellt dir nen Platzverweis aus. Wenn du diesen Platzverweis nicht nachkommst, darf die Polizei auch Gewalt anwenden und dich für ein paar Stunden einsperren.


Im Alltag sieht das ganze aber so aus, dass die Person, die nicht möchte, dass du auf dem Grundstück bist, dich selber anspricht und dich auffordert, zu gehen. Wenn du dass machst, gibt es keine Probleme. Sollte dennoch die Polizei kommen und es wird eine Anzeige gefertigt, wird diese bei Erstverstoß in der Regel wegen Geringfügigkeit von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Schlecht ist es allerdings, wenn du polizeilich schon bekannt bist. Dann wird ne Geldstrafe fällig.

Bevor man wegen eines Hausfriedensbruchs eingesperrt wird, muss in Grönland nen Orangenbaum in freier Natur wachsen.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig Einblick in unser Strafrecht geben.

Von Booten habe ich leider keine Ahnung. Weiß aber, dass es da saftige Geldstrafen gibt, die auch bei Erstverstoß zu zahlen sind. Ähnlich wie die Strafzettel beim Autofahren - nur teurer!

Gruß Javelin
 

leoseven

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naja.. in der peene z.B. zahlt man fürs ankern in unerlaubten bereichen nen 20er.. zu viert im boot für jeden 5€.. je nach ankerplatz ne lohnende investition :mrgreen:
 

Wolf

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Zur zweiten Frage: das Problem ist mir nicht unbekannt :wink: Ist im Grunde so wie leoseven es sagte:

- angelst Du, ohne zu ankern, kann es Dich die Angelkarte bis hin zum Fischereischein kosten.

- ankerst Du und angelst, kann es Dich nur Geld kosten, 20,- € hätte ich auch etwa geschätzt.

Ist aber auch eine wahrscheinlichkeitstheoretische Frage, also was wird eher kontrolliert. Bei uns kommt jedenfalls jeden Tag mehrmals die WaPo vorbei. Die Fischereikonrolle vielleicht einmal im Jahr...

Gruß,

Wolf
 

Javelin

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Ach ja, was mir noch einfiel:

Während der Zeit, wo du dich (rechtwidrig) auf dem Grundstück aufhältst, solltest du keinen Schaden anrichten und dir selber sollte nichts passieren, da du dann selber für den Schaden aufkommen müsstest!
 

Hipken

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Vielen Dank Euch erstmal für die Antworten!
Finde nämlich nichts schlimmer als unentspannt am Wasser zu sein, und sich selbst durch dieses Kopfzerbrechen über mögliche Strafen die Freude am angeln zu versauen, aber das beruhigt mich erstmal, denn mit notfalls 20 Euro kann ich leben. (gehört dann in Zukunft wohl als Standard mit in die Angeltasche :wink: )

@wolf: Mit der Häufigkeit von Kontrollen ist es bei uns ähnlich, definitiv liegt die WaPo vorn, aber lieber riskier ich den Zwanni als mein Schein.

Das ganze mal noch weiter gesponnen: Wie sieht's denn aus wenn ich sagen wir mal ca. 5 m vor nem nicht zu betretendem Grundstück mit der Wathose im Wasser stehe? Ist das auch Hausfriedensbruch??? Wenn nicht, dann muss man doch eigentlich nur unentdeckt übers Grundstück und ab ins Wasser?!?!

Gruss und Danke, Micha.
 

MinnKota

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Pass auf beim falschen Ankern!!! Ich habe mal ca. 230 m von nem Ankerverboot geankert (300m muss man Abstand halten) und die Polizei wollte mir 250 Tacken abzocken! (Na ja den Ankerball hatte ich auch vergessen aufzustellen ;) aber das wurde alles eingestellt da ich mich einsichtig zeigte )
An der Peene sind das aber andere Preise.
Und zahlt wenns dann zur Strafe kommt nicht bar! das stecken sich manche Bullen in die eigene Tasche. Alles schon erlebt....
 

Hipken

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Weiß denn jemand konkret wie die Preise im Land Brandenburg sind für "falsch ankern"?
 

MinnKota

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Was heißt bei dir falsch ankern? Ohne Ankerball, Ankerverbotsschild in der Nähe, Fahrrinne, allgemeines ankerverbot?? Das hängt ganz davon ab gegen wie viele Regeln du gleichzeitig verstöst. Das kann schon sehr teuer werden-ich denke auch in Brandenburg.
 

Hipken

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Ich meine damit ankern im Bereich eines Ankerverbotsschildes, und evtl. ohne Ankerball, muss man den wirklich haben?

Hab zwar nichts gegen Adrenalinkicks aber ankern in der Fahrrinne ist mir dann doch zu hart. :wink:

Danke und Gruss, Micha.
 

MinnKota

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Besser in der Fahrrinne als wenn da ein Ankerverbotsschild steht! (Vom Preis aus gesehen) Ankern ohne Ankerball treibt den Preis weiter in die höhe.
In Bremen müsstest du dann so in etwa mit 200 Euro rechnen. An der Peene kostet falsches ankern wie bereits erwähnt einen 20er. Ich denke das ist so das womit du auch in Brandenburg rechnen müsstest (wenn du den Ankerball gesetzt hast). Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
 

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