Hallo,
ich brauche mal eure Erfahrungen zu bestimmten rechtlichen Situationen. Da ja vernünftige Angelplätze rar gesäht sind, bin ich gelegentlich geneigt auch offiziell nicht zugängliche Stellen zu beangeln. Nun meine Fragen:
1. Was für Strafen erwarten mich wenn ich von Baustellen oder anderen öffentlichen Stellen aus angel, mit dem Hinweis "Baustelle betreten verboten" oder "Das Betreten des Grundstücks ist untersagt"?
2. Was ist rechtlich gesehen der gröbere Verstoß, vom driftenden Boot zu angeln, obwohl in dem Gewässer nur vom verankerten Boot geangelt werden darf, oder zu ankern, obwohl an der betreffenden Stelle ankern verboten ist?
Hat jemand damit Erfahrungen, oder eine juristische Ausbildung und kann dazu was sagen?
Vielen Dank schonmal und ein schönes WE, Gruss Micha.
ich brauche mal eure Erfahrungen zu bestimmten rechtlichen Situationen. Da ja vernünftige Angelplätze rar gesäht sind, bin ich gelegentlich geneigt auch offiziell nicht zugängliche Stellen zu beangeln. Nun meine Fragen:
1. Was für Strafen erwarten mich wenn ich von Baustellen oder anderen öffentlichen Stellen aus angel, mit dem Hinweis "Baustelle betreten verboten" oder "Das Betreten des Grundstücks ist untersagt"?
2. Was ist rechtlich gesehen der gröbere Verstoß, vom driftenden Boot zu angeln, obwohl in dem Gewässer nur vom verankerten Boot geangelt werden darf, oder zu ankern, obwohl an der betreffenden Stelle ankern verboten ist?
Hat jemand damit Erfahrungen, oder eine juristische Ausbildung und kann dazu was sagen?
Vielen Dank schonmal und ein schönes WE, Gruss Micha.