Rapfen während Zanderschonzeit?

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Welde

Barsch Simpson
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Guten Tag allerseits.
Mein Frage: Darf ich trotz Zanderschonzeit, im Rhein mit Kunstköder gezielt auf Rapfen angeln? Die Köderwahl und -führung underscheiden sich ja schon voneinander.
Sorry wenn ich so ne Frage stelle aber ich bin noch recht neu im Anglerleben!

Gruß Welde

Ach ja ich komm aus NRW falls das was ausmacht.
 

ryba

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Moin !


Wohl eher nicht Kunstköder is Kunstköder
und wie würdest du beweisen das du auf Rapfen gehst ?
zu dieser Zeit stehen die auch nich an der Oberfläche ^^

Ahh und noch was habt ihr das nich bei der Angelschein Prüfung gelernt wir in NDS lernen so was ...naja mach dir nichts draus
Viel PETRI von miR^^
 

Welde

Barsch Simpson
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Danke für die schnelle Antwort!
Klingt logisch.
Es ging mir halt nur darum was das Gesetz sagt und da schließ ich jetzt mal draus das es verboten ist.
Hatten so ne Schnarchnase als Kursleiter der uns relativ monoton durch den Kurs gezogen hat. Und da kamen die Gesetze sowie vieles andere einfach zu kurz. Find die Prüfung in NRW eh recht einfach.

Das mit dem"nicht an der Oberfläche kann ich so nicht stehen lassen.
War vorgestern (am letzten Zandertag) bei uns am Rhein und wollte es nach ewig langer Zeit überhaupt mal wieder mit dem Angeln versuchen. Leider is ein wenig Hochwasser und so mußte ich mein Glück quasi zwischen Bäumen und über Wiese versuchen was naturlich zwangsweise dazu führte das ich sehr schnell einkurbeln mußte damit ich keinen Hänger bekomme.
Und siehe da: zwei Rapfen keine 15m vom Ufer in ruhigem Wasser an der Oberlfäche gefangen. Einen 64er und nen 50er.
Deswegen is bei mir das Rapfeninteresse grad so groß.

Aber naja, Glück und Ausnahmen solls ja geben! :D
 

Wolf

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Mich würde ja mal interesieren, auf welcher Basis die Verneinung der Frage beruht? Ein kurzer Blick in die Fischereiordnung von NRW ergibt nur die verschiedenen Schonzeiten, von einem zeitweiligem Kunst- oder Raubfischköderverbot steht da hingegen nichts. Auch auf der Seite der Rheinfischereigenossenschaft ist nichts anders lautendes zu lesen.

Auf dieser Grundlage und dem Umstand, dass der Zander ja während der schon laufenden Hechtschonzeit ja ebenfalls noch befischt werden darf, muss man eigentlich ableiten, dass die weitere Verwendung von Raubfischködern zum Fang nicht geschonter Arten sehr wohl zulässig ist.

Grüße,

Wolf
 

tafit

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Das sehe ich genauso, aber im Falle eines Bisses von geschontem Zander oder Hecht natürlich überaus schonend zurücksetzten versteht sich =)
 

Welde

Barsch Simpson
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Jo Wolf, das klingt noch logischer.
Hab mich grad auch mal etwas in die Landesfischereiordnung reingelesen und da wirklich nichts gefunden.
Und das Argument mit dem Zander und der Hechtschonzeit is auch ein gutes.

@ tafit: schonendes zurücksetzen versteh sich ja von selbst :!:

Wenn sonst jemand ne 100%ige Antwort hat wär ich echt dankbar.
Ich verzichte lieber als das ich da igrendwie in teufels Küche komme.

Ansonsten danke für die Antworten!
 

Rakim

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Also solange kein striktes Kunstköderverbot bzw. Raubfischangelverbot besteht kannst du jederzeit mit Künstködern angeln!
 

DrGonzo

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Find ich auch eindeutig. KuKöangeln ist nicht verboten -> dann ist es erlaubt. Wie soll man denn sonst die ganzen Schonzeiten überstehen :cry:
 

ryba

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Moin !


O.K. das kan schon sein mit den Rapfen auf der "Wiese" aba so ein Hochwasser gibt es bei uns nich ...sorry das wusste ich nich :)

aber frag doch mal im nähsten Angelgeschäft nach ^^
könnte helfen

Gruß "Pät-rick"
 

ceram

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Soweit nichts von Kunstköderverbot im Schein steht (ich glaube zB in RLP) bzw. der Rapfen auch keine Schonzeit hat, kann man auch mit Kunstködern im Rhein angeln.

Ich war gezielt am Montag ausschließlich auf Rapfen aus und die sind mehr als aktiv gewesen. Ein Platscher nach dem anderen - das Wasser kochte regelrecht. Wie Lachse, sind die Fische öfters aus dem Wasser gesprungen - wirklich ein Naturschauspiel.

An dem Nachmittag konnte ich insgesamt 7 Rapfen fangen. Der kleinste mit 45cm, ansonsten alle fast über 60, der größte mit 70 cm. War wirklich ein Spitzen-Angeltag. Leider konnte ich fast nur Handyfotos machen, da Kamera-Akku leer.

petri Markus
 

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fkgth

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so sieht das aus!
wenn es in nrw kein ausgewiesenes kunstköderverbot gibt, keine schonzeiten für rapfen zu beachten wären, dann steht dem gezielten angeln auf rapfen rechtlich nichts entgegen...versteht sich von selbst, dass die laich- und nestplätze der zander tabu sein sollten!

wir kämpfen hier am rhein bei mainz/wiesbaden mit zwei sehr unterschiedlichen länderabhängigen vorschriftenlagen; am 15. april beginnt in rpl die so genannte "frühjahrsschonzeit" und zeitgleich die "pilgerreise" der mainzer-kunstköderangler an die hessische rheinseite...hier ist dann der hecht wieder frei und es gibt kein kiúnstköderverbot, außerdem sind für die hessische seite schonzeit und -maß für den wels mal wieder aufgehoben...

markus: großes petri - gelungener start, wenn da jetzt noch einer an der fliegenrute gefangen wurde, kannst du für dieses jahr schon schluss machen! ich vermute mal die fänge am main...oder doch schon am rhein?

grüße

fkgth
 

NorbertF

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Ist verschieden, regeln die Vereine für sich.
Muß auf der Karte dabeistehn.

Bei uns im Rhein zB ist KuKö Verbot in der Schonzeit, in meinen Vereinsseen dagegen spinnfischen das ganze Jahr über erlaubt.
 

ceram

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@fkgth: Hi Frank, danke! Ja war wirklich ein super Tag. Ich war am Rhein unterwegs, der Main hat mir noch ein bisschen zu viel Wasser. Wollte zuerst mit dem schweren Wallergerät losziehen, habe dann aber doch umdisponiert und hat sich ausgezahlt :D Wenn wieder mal richtig Niedrigwasser am Rhein ist, ziehe ich dann mit der Fliege und Watbüx los :D

@all: alle meine gefangen Rapfen waren übersät mit so kleinen, recht hellen Blutegeln/Saugern - vor allem an den Schwanzflossen. Kann man auf den Bildern noch leicht erkennen. Kennt Ihr diese?
 

fkgth

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markus,
auf die schnelle tippe ich auf fischegel...! aber da sehe ich nur einen auf dem ersten bild...wenn es denn einer ist?!
kommt oft davon, wenn sich rapfen zuviel im stillwasser bzw. am flußgrund aufhalten...würde also in die jahreszeit passen!

grüße

frank
 

Kaii

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Ja ich hatte auch vor 2 Wochen nen Rapfen mit 10-15 Fischeegeln an der Flosse! Hab ih auch in einem ruhigen Abschnitt gefangen!
 

Welde

Barsch Simpson
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Das mit den Egeln hatte ich auch bei dem ersten 64er Rapfen. Und den hab ich in den ruhigen überschwemmten Teilen gefangen wo es nicht sonderlich tief ist.

Nochmal kurz zum Thema: Hab die NRW Fischereiodnug und das Recht mal genauer durchgesehen und da steht nichts von nem Kunstköderverbot drin. Auch auf dem Rheinschein steht nichts in der Art.

Allerdins gibt es bei uns(und überall denke ich) am Rhein zeitlich begenzte generelle Fischfangverbote an einigen Kliometerabschnitten.
Wo und wann die sind kann man sich bei der jeweiligen Oberen Fischereibhörde bzw Bezirksregierung im Internet meißt als pdf Katre runterladen.
 

calle

Barsch Simpson
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Welde schrieb:
Allerdins gibt es bei uns(und überall denke ich) am Rhein zeitlich begenzte generelle Fischfangverbote an einigen Kliometerabschnitten.
Wo und wann die sind kann man sich bei der jeweiligen Oberen Fischereibhörde bzw Bezirksregierung im Internet meißt als pdf Katre runterladen.

Jo hi leute, bin auch neu hier und hänge mich mal direkt an dieses Interessante thema ran.
Hm, das mit den Streckenbedingten Fischfangverboten für Angler ist mir ehrlich gesagt neu. bisher ging ich davon aus das wenn ich nen rheinschein habe und auf diesem steht das ich von km x bis km y angeln darf, dann is das auch so. wenn es stimmt das dem nicht immer so ist, dann bin ich auf jeden fall ein potentieller schwarzangler, da ich ich mich bisher nie über solche sonderregelungen informiert habe.

Weiß da jemand etwas definitieves drüber???
 

calle

Barsch Simpson
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Tatsache!
stellt sich die Frage ob es vor Ort irgendwelche hinweisschilder dazu gibt. Ich meine, wer macht sich denn normalerweise schon die mühe und erkundigt sich über solche verbote?
hat hier schon irgend jemand erfahrung damit ob so was auch geahndet wird?
ich habe mir auf jeden Fall erst mal die Verbotstabelle ausgedruckt und werde sie bei uns im Vorstand mal diskutieren.
Welchen zweck dienen diese Verbote :?:
Ich meine es gibt ja eh schon die Schonzeiten und die sind ja auch richtig, und für neben gewässer gilt der Rheinschein ja auch nicht, somit sind Auen und sonstige Leichbereiche eh geschützt, also was soll das???
 

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