Nutzungsbestimmungen bellyboot

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Ricus69

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Guten Tag,

Es geht sich um folgendes: gemäß der nutzungsbestimmungen des Betreibers einer großen deutschen Trinkwasser Talsperre, ist das benutzen von Schlauchbooten, Kajaks, segelbooten, standup Paddling bords und Ruderbooten erlaubt auch das nutzen von Elektromotoren.

Auf nachfragen beim seebetreiber, wurde mir gesagt, dass bellyboote verboten sind da sie als schwimmhilfe gelten und zu gefährlich seien. Dieses steht jedoch nirgends in den Bestimmungen geschrieben und ist auch sonst nirgends ersichtlich. Desweiteren werden zu tausend Luftmatratzen, Badeboote, schwimmreifen und sonstige schwimmhilfen genutzt welche ebenfalls nirgends mit verbot erwähnt werden.

Und auf nachfragen ob ich beim Baden einen schwimmreifen verwenden darf wird kein verbot ausgesprochen.

Jetz zu meiner Frage: solange ich mich als Bürger ordnungsgemäß über die niedergeschriebenen nutzungsbestimmungen informiert habe (wo kein verbot von bellyboot drin steht) und mich daran halte, kann mir niemand was oder ? Denn wenn mir bei der Benutzung einer solchen schwimmhilfe im Sommer gesagt wird es sei verboten könnte ich auf die tausend Badegäste mit ihren schwimmhilfen verweisen und dann mal sehen ob denen die Nutzung auch untersagt wird.


Wie seht ihr das ? Wie würdet ihr Verfahren ?


Gruss
Nico
 
J

johannabeetle

Gast
Wichtig wäre zunächst zu wissen, ob der Betreiber ein Privater (kann auch ein Verein oder eine GmbH oder oder oder sein) oder der Staat selbst ist (meist die Gemeinde, in der die Talsperre liegt).
Beste Grüße
 

Ricus69

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Die würde ich mir dann vorsichtshalber um eventualitäten aus dem Weg zu gehen natürlich holen, kostet nur ein paar Euro...
 
J

johannabeetle

Gast
Also ohne sie geht es eher nicht - mit ist es - soweit ersichtlich - nicht verboten und widerspricht auch nicht der Widmung der Talsperre. Hier handelt der Staat, dh. er muss Verbote (durch Satzung oder Beschluss) grundsätzlich regeln. Die bloße Mail eines Sesselfu... Gemeindebediensteten reicht da nicht. Ich würds machen - im schlimmsten Fall sagt dir jemand, du dürftest es nicht, was dann aber auch nicht stimmen muss.
Beste Grüße
Sebastian
 

Ricus69

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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So denke ich es mir auch, wenn es mir jemand verbietet, soll er mir das auch bitte Schwarz auf Weiß zeigen in aktuellen nutzungsbestimmungen.

Eventuell findet sich ja jemand hier der auf den Rechtsweg solcher Dinger Erfahrung hat. Man kann ja nicht für etwas bestraft werden wo kein verbot für geschrieben steht, in dem Falle kann man ja nicht sagen Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


@Slickerthanu
Ist nicht böse gemeint, aber bevor mein Thema mit andern Dingen geflutet wird, würde ich dich bitten ein eigenes auf zu machen.

Gruss
Nico
 
J

johannabeetle

Gast
Man kann ja nicht für etwas bestraft werden wo kein verbot für geschrieben steht, in dem Falle kann man ja nicht sagen Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Es geht dabei erstmal nicht um Strafe, sondern ob du ein BB dort nutzen darfst. Tendenz - eher ja. Um die Strafbarkeit würde ich mir nicht so viele Sorgen machen, dafür ist hier wenig Anlass gegeben.
 

FD2312

Finesse-Fux
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Ich würde es einfach nutzen und abwarten was da kommt. Wo kein Kläger da kein Richter.
In diesem Fall schadet Fragen mehr als es nutzt. Petri!

Mfg Flo
 

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