Ricus69
Dr. Jerkl & Mr. Bait
Guten Tag,
Es geht sich um folgendes: gemäß der nutzungsbestimmungen des Betreibers einer großen deutschen Trinkwasser Talsperre, ist das benutzen von Schlauchbooten, Kajaks, segelbooten, standup Paddling bords und Ruderbooten erlaubt auch das nutzen von Elektromotoren.
Auf nachfragen beim seebetreiber, wurde mir gesagt, dass bellyboote verboten sind da sie als schwimmhilfe gelten und zu gefährlich seien. Dieses steht jedoch nirgends in den Bestimmungen geschrieben und ist auch sonst nirgends ersichtlich. Desweiteren werden zu tausend Luftmatratzen, Badeboote, schwimmreifen und sonstige schwimmhilfen genutzt welche ebenfalls nirgends mit verbot erwähnt werden.
Und auf nachfragen ob ich beim Baden einen schwimmreifen verwenden darf wird kein verbot ausgesprochen.
Jetz zu meiner Frage: solange ich mich als Bürger ordnungsgemäß über die niedergeschriebenen nutzungsbestimmungen informiert habe (wo kein verbot von bellyboot drin steht) und mich daran halte, kann mir niemand was oder ? Denn wenn mir bei der Benutzung einer solchen schwimmhilfe im Sommer gesagt wird es sei verboten könnte ich auf die tausend Badegäste mit ihren schwimmhilfen verweisen und dann mal sehen ob denen die Nutzung auch untersagt wird.
Wie seht ihr das ? Wie würdet ihr Verfahren ?
Gruss
Nico
Es geht sich um folgendes: gemäß der nutzungsbestimmungen des Betreibers einer großen deutschen Trinkwasser Talsperre, ist das benutzen von Schlauchbooten, Kajaks, segelbooten, standup Paddling bords und Ruderbooten erlaubt auch das nutzen von Elektromotoren.
Auf nachfragen beim seebetreiber, wurde mir gesagt, dass bellyboote verboten sind da sie als schwimmhilfe gelten und zu gefährlich seien. Dieses steht jedoch nirgends in den Bestimmungen geschrieben und ist auch sonst nirgends ersichtlich. Desweiteren werden zu tausend Luftmatratzen, Badeboote, schwimmreifen und sonstige schwimmhilfen genutzt welche ebenfalls nirgends mit verbot erwähnt werden.
Und auf nachfragen ob ich beim Baden einen schwimmreifen verwenden darf wird kein verbot ausgesprochen.
Jetz zu meiner Frage: solange ich mich als Bürger ordnungsgemäß über die niedergeschriebenen nutzungsbestimmungen informiert habe (wo kein verbot von bellyboot drin steht) und mich daran halte, kann mir niemand was oder ? Denn wenn mir bei der Benutzung einer solchen schwimmhilfe im Sommer gesagt wird es sei verboten könnte ich auf die tausend Badegäste mit ihren schwimmhilfen verweisen und dann mal sehen ob denen die Nutzung auch untersagt wird.
Wie seht ihr das ? Wie würdet ihr Verfahren ?
Gruss
Nico