Neue Rute bschädigt, Gewährleistung?

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twiener

Echo-Orakel
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Hallo Community,
Ich hoffe das Thema passt hier rein, ansonsten wäre es lieb es zu verschieben :)

Folgende Situation:
Vor ca. 3 Monaten eine Shimano poison adrena 276m2 bei einen bekannten onlinehändler geordert.
Vorgestern ist mir aufgefallen das der Steg vom ersten Rutenring locker am blank ist.
Keine Beschädigungen von außen zu sehen aber wenn man ihn anfässt lässt er sich bewegen.
Hatte heute schon Kontakt zum Händler und der meinte die müsse eingeschickt werden.
Wie wir alle wissen kann sich das gut und gerne mal etwas hinziehen. (Und grade jetzt zur besten Jahreszeit) :(
Meine Frage dazu wäre:
Wie lange muss ich warten bzw. Bin ich überhaupt verpflichtet zu warten?
Der onlinehändler hat leider keine mehr auf Lager.

Beste Grüße
 

DenisF86

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Du musst dem Verkäufer/ Hersteller eine Chance auf Nachbesserung geben, somit musst du die Rute versenden oder hinbringen. Wie lange das dauert, weiß ich nicht, jedoch musst du wohl leider warten.
Wenn 3 mal der gleiche Mangel an der gleichen Sache besteht, hast du das Recht auf Austausch bzw. Rücknahme.
 

Fischfred

Echo-Orakel
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Du musst dem Verkäufer/ Hersteller eine Chance auf Nachbesserung geben, somit musst du die Rute versenden oder hinbringen. Wie lange das dauert, weiß ich nicht, jedoch musst du wohl leider warten.
Wenn 3 mal der gleiche Mangel an der gleichen Sache besteht, hast du das Recht auf Austausch bzw. Rücknahme.

Genau richtig. Juristisch richtet sich die Nachbesserung/Nachlieferung nach § 439 BGB. Nach meinem Kenntnisstand, so auch der BGB Kommentar, gibt es grds. keine feste Frist, in derer der Verkäufer nacherfüllen muss. An der Stelle gilt das „normale“ Schadensersatzrecht nach § 286 BGB, wenn die fällige Nacherfüllung zu spät geleistet wird. Die hierzu erforderlichen Voraussetzungen dürften jedoch in deinem Fall nicht vorliegen, da ein Gericht dem Verkäufer mit Sicherheit mehrere Wochen hierfür, gerade zu Zeiten von Corona, geben würde.

Am besten, du bleibst stetig in Kontakt und setzt im Zweifel eine zweiwöchige Frist, sofern es schon lange dauert. Wenn diese dann verstreicht, hast du gute Karten.

Hoffentlich war das hilfreich;)
 

twiener

Echo-Orakel
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Ja geholfen hat es schon auch wenn ich immernoch enttäuscht bin. Da hat man sich grad so an die Rute gewöhnt und schon kann man sie nicht mehr nutzen :cry:

Vielen Dank schonmal für die aufschlussreiche aber in meinem Fall schlechte Nachricht :)
 

dietmar

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Hi,

wenn ich mich recht erinnere, hat der Verkäufer, nicht der Großhändler oder Hersteller, zwei Wochen Zeit den Mangel abzustellen. Was also der Vertrieb sagt, braucht dich überhaupt nicht zu interessieren. Der Verkäufer einer Sache ist haftbar, nur dieser. Ist nach zwei Wochen nichts passiert, kannst du schriftlich eine Frist von einer weiteren Woche setzen. Ist dann immer noch nichts passiert, kannst du auf eine Neulieferung oder Wandlung bestehen.
 

Fr33

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Stichwort Beweislastumkehr ... Gesetzliche Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum..... Ansprechpartner ist für dich alleine der Händler - nicht der Hersteller!
 

DenisF86

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Stichwort Beweislastumkehr ... Gesetzliche Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum..... Ansprechpartner ist für dich alleine der Händler - nicht der Hersteller!

Was hat das hier mit Beweislastumkehr zu tun?
Hier steht ja keine Schuldfrage im Raum.
 

Fr33

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Hab ich nur geschrieben, da die Rute ja schon 3 Monate in seinem Besitz ist - also sollte er nicht zu lange warten - sofern er noch nicht beim Händler reklamiert hat.
 

twiener

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Ich habe es am 10.10 bemerkt und mich dann gleich am 12.10 mit dem Händler in Verbindung gesetzt.
Der meinte dann das ich sie zum Händler schicken soll und der sie dann einschickt. (Leider bis jetzt noch keine Email mit dem retour Schein.....)
Auf meine Frage wie lange es dauern würde, konnte er mir nichts sagen.

Meine Frage deshalb wie lange ich auf meine rute, wenn sie denn mal losgeschickt wird, warten muss.

Klar muss ich den Händler die Möglichkeit geben nachzubessern aber ich kann/will einfach nicht glauben das ich jetzt im schlechtesten Fall Monate warten kann bis ich meine 3 Monate alte Rute wieder angeln kann :)
 

twiener

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Update: Rute geht jetzt zurück zum Händler und ich bekomm das Geld wieder weil es zu lange dauern würde.
Auf eine Art bin ich super erfreut über den Support anderseits trauer ich ein wenig meiner Adrena nach :cry:
 

Lukasss

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ich kapere mal den Thread für eine weitere Gewährleistungsfrage.

Szenario: Rute bei ca 60% des max. WG beim auswerfen gebrochen, noch innerhalb der Gewährleistung, 7 Monate alt.

Händler kontaktiert, der dann anbot zum „Garantiepreis“ ein spitzenteil zu bestellen - woraufhin ich entgegnete dass Garantie noch gar keine Rolle spielt weil die Rute noch kein Jahr alt ist und ich um unentgeltliche Nachbesserung/Reparatur/Austausch bitte.

Jetzt soll ich die Rute einschicken damit sein „Experte“ die Bruchursache ermitteln kann und ob der Bruch einen Gewährleistungsanspruch begründet.

Nun hab ich ein paar bedenken, weil sein „Rutenbauexperte“ seine Meinung sicherlich eher günstig für den auslegt von dem das Geld kommt.
Ich will hier niemandem was unterstellen, aber ich glaube dass meine Vermutung nicht komplett realitätsfern ist.

Wie kann ich mich hier im Fall des Falles wehren, wenn der Gewährleistungsanspruch nicht anerkannt wird? Und wie lang muss ich ihm für die Begutachtung des Schadens einräumen?

Grüße, Lukas
 

SE17

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Jetzt soll ich die Rute einschicken damit sein „Experte“ die Bruchursache ermitteln kann und ob der Bruch einen Gewährleistungsanspruch begründet.

Das ist das übliche Vorgehen, sofern der Händler nicht super-kulant ist.

Ich kann das auch mehr als verstehen. Eine Rute ist mal schnell mies abgelegt oder kommt irgendwie anders zu Schaden (ohne dir da jetzt was zu unterstellen).

Vielleicht können dir hier einige helfen, wenn du ein Foto hochlädst.
Ich leider nicht.
 

ricardokaka

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ich kapere mal den Thread für eine weitere Gewährleistungsfrage.

Szenario: Rute bei ca 60% des max. WG beim auswerfen gebrochen, noch innerhalb der Gewährleistung, 7 Monate alt.

Händler kontaktiert, der dann anbot zum „Garantiepreis“ ein spitzenteil zu bestellen - woraufhin ich entgegnete dass Garantie noch gar keine Rolle spielt weil die Rute noch kein Jahr alt ist und ich um unentgeltliche Nachbesserung/Reparatur/Austausch bitte.

Jetzt soll ich die Rute einschicken damit sein „Experte“ die Bruchursache ermitteln kann und ob der Bruch einen Gewährleistungsanspruch begründet.

Nun hab ich ein paar bedenken, weil sein „Rutenbauexperte“ seine Meinung sicherlich eher günstig für den auslegt von dem das Geld kommt.
Ich will hier niemandem was unterstellen, aber ich glaube dass meine Vermutung nicht komplett realitätsfern ist.

Wie kann ich mich hier im Fall des Falles wehren, wenn der Gewährleistungsanspruch nicht anerkannt wird? Und wie lang muss ich ihm für die Begutachtung des Schadens einräumen?

Grüße, Lukas
Er muss dir beweisen dass du den Schaden gemacht hast.
Selbst wenn die Rute sonst komplett zerkratzt ist, ist es kein Beweis dass der Bruch nicht durch einen Materialfehler entstanden ist.
Da die Rute 7 Monate alt ist, ist es für den Verkäufer natürlich doof. Er wird wissen dass da was vorgefallen ist (höchstwahrscheinlich), aber er kann es sowieso nicht beweisen. Es kann sein dass da ein kleiner Fremdkörper eingearbeitet wurde und dieser beim Bruch aus der Bruchstelle rausfliegt. Wie will er beweisen dass sowas nicht passiert ist.
Kannst ja paar Bilder machen und ihm das Teil senden. Er wird sagen du bist Schuld und du wirst widersprechen. Email ausdrucken, damit du beweisen kannst dass du in der Gewährleistung an ihn herangetreten bist. Wenn er sich dann weiterhin weigert musst du gucken wie es rechtlich am besten läuft. Mahnungen 1,2 und 3 und dann Anwalt?! Aber für diese Schritte findest du hier sicherlich von anderen Hilfe (habe da keine Erfahrung).
Frag mal ob du von seinem Experten den Prüfbericht erhalten kannst.
 

YaPh

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ich kapere mal den Thread für eine weitere Gewährleistungsfrage.

Szenario: Rute bei ca 60% des max. WG beim auswerfen gebrochen, noch innerhalb der Gewährleistung, 7 Monate alt.

Händler kontaktiert, der dann anbot zum „Garantiepreis“ ein spitzenteil zu bestellen - woraufhin ich entgegnete dass Garantie noch gar keine Rolle spielt weil die Rute noch kein Jahr alt ist und ich um unentgeltliche Nachbesserung/Reparatur/Austausch bitte.

Jetzt soll ich die Rute einschicken damit sein „Experte“ die Bruchursache ermitteln kann und ob der Bruch einen Gewährleistungsanspruch begründet.

Nun hab ich ein paar bedenken, weil sein „Rutenbauexperte“ seine Meinung sicherlich eher günstig für den auslegt von dem das Geld kommt.
Ich will hier niemandem was unterstellen, aber ich glaube dass meine Vermutung nicht komplett realitätsfern ist.

Wie kann ich mich hier im Fall des Falles wehren, wenn der Gewährleistungsanspruch nicht anerkannt wird? Und wie lang muss ich ihm für die Begutachtung des Schadens einräumen?

Grüße, Lukas
Darf man fragen um welche Rute es sich handelt?
 

Ratio82

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Der Händler ist in der Gewährleistungspflicht, soweit völlig richtig. In den ersten 12 Monaten wird auch vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe der Sache angelegt war, z.B. Materialfehler.

Der Händler selbst muss sich aber auch dem Lieferanten / Hersteller gegenüber rechtfertigen, warum er dir ggf. die Rute getauscht hat. Daher ist es durchaus üblich, die Rute vor dem Tausch durchzuchecken.
 

Ratio82

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das könnte ein Gutachter schon feststellen, aber in der Regel kommt es soweit ja nicht
 

Fr33

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Servus! Wäre interessant zu wissen um welche Rute es sich handelt und von welchen Kosten wir sprechen, sofern eine neue Spitze zum "günstigen Kurs" bezogen werden kann,
Vorallem muss man für sich wissen. was einem der Ärger an Zeit und Geld letzendlich wert ist ...

Ich hab aber bei solchen Geschichten von wegen "einen Experten drüber schauen lassen" immer Bauchschmerzen. Wer ist der Experte? Jmd vom Händler.... jmd vom Hersteller.. Gutachter ...TÜV....???!!!

Der Händler muss auch eig nichts mit dem Importeur/Hersteller klären..... der könnte ein neues Teil bestellen und dem Kunden dann so übergeben. Geht dann auf seine Kappe....ist aber sein gutes Recht zu versuchen die Kosten vom Kunden wieder zubekommen, sofern der Schaden vom KD verursacht wurde......
 

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