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Stefanel

Angellateinschüler
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Hallo zusammen,

Ich habe mir ein alumacraft Boot mit 15ps zugelegt. Leider sind an dem Boot keine navigationsleuchten installiert. Dies wollte ich jetzt nachholen, da auch mal bei Dunkelheit geangelt werden soll. So weit so gut.
Nach ein wenig Recherche habe ich da ein paar Fragen.
Am einfachsten wäre es die railblaza led leuchten mit Akku zu verwenden. Diese müssen nicht verkabelt werden. Allerdings haben diese keine bsh Zulassung. Prinzipiell gibt es ja nur sehr wenige Hersteller die diese bsh Zulassung haben. Diese müssen dann auch noch verkabelt werden etc.
Wie handhabt ihr das? Alle die zugelassenen Leuchten installiert ? Akku leuchten ? Oder no Risk no fang ?
Es soll eigentlich ausschließlich in NL geangelt werden.
Bin mal gespannt wie ihr das macht.
Gruß
 

Pikepete

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Also ich habe nur die railblaza Akku Leuchten. Passt eigentlich auch immer! Einmal hatte die wapo nen schlechten Tag und wollte es ganz genau wissen… da musste ich dann nen Verwarnungsgeld blechen weil bsh Zulassung fehlte… ich denke wenn sie in dem Modus sind werden die immer irgendwas finden. In 98% der Fälle reicht es.
 

Stefanel

Angellateinschüler
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Ich nehme an, das war dann in Deutschland?
Dann werden die niederländischen cops vermutlich da ja noch weniger gegen haben, oder sehe ich das falsch?
Und wie hoch war das Verwarnungsgeld ?
 

Fidde

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Bei kleinen Booten reicht eine weiße Rundumleuchte. Diese muss nicht bsh zugelassen sein, daher habe ich eine Steckdose installiert, in die ein Mast mit einem Toplicht gesteckt werden kann. Gibt’s hier im Fachhandel oder beim freundlichen Asiaten.
 

der Kai

Bigfish-Magnet
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Unter 12m Länge brauchst du mWn gar keine BSH Zulassung für die Beleuchtung, da reicht 1nm Sichtbarkeit. BSH gibt's erst ab 2nm Leuchtweite.

Das mit dem Toplicht gilt soweit ich weiß auch nur für Binnengewässer (keine Bundesschiffahrtsstraßen) je nach lokalen Regeln
 

fishcatcher

Twitch-Titan
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Hi,
da Du in den Niederlanden angelst ist eine BSH Zulassung nicht erforderlich. Das gibt es nur bei uns,
wen wundert's.
 

Fidde

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Unter 12m Länge brauchst du mWn gar keine BSH Zulassung für die Beleuchtung, da reicht 1nm Sichtbarkeit. BSH gibt's erst ab 2nm Leuchtweite.

Das mit dem Toplicht gilt soweit ich weiß auch nur für Binnengewässer (keine Bundesschiffahrtsstraßen) je nach lokalen Regeln
Für den Bereich „See“ gilt das jedenfalls.
 
K

Kicsi Ördög

Gast
Gut dass das Thema gerade aktuell ist. Habe kurz ne Frage:

Gibt es eine Regelung, ob die weisse 360° Leuchte (habe ein Italmarine 445 mit 8Ps) mit Batterien betrieben werden darf, oder muss im Falle einer Batterie für den Elektrostart, die Beleuchtung über dieses Netz laufen? Habe sonst keine Beleuchtung, geht nur um die 360° Leuchte.

Besten Dank und einen schönen Tag euch
 

der Kai

Bigfish-Magnet
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Das gibt es nur bei uns,
wen wundert's.

Ist so nicht ganz richtig. In USA gibt's z.B. die Zertifizierung durch die Küstenwache (USCG).
Andere Länder haben das mit Sicherheit auch, aber eben wieder nur für größere Boote notwendig.

Du willst auf deinen Schifffahrtswegen kein "Wildwest" haben, dafür sind die zu wichtig.
 

blankmaster

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Ich habe mir letztes Jahr aus vorhandenen Kellermaterialien ein Ankerlicht - also eine 360Grad Rundumleuchte- aus einer Leimzwinge und einer Camping-Lampe (Amazon) selbst gebastelt.
Die Lampe hat natürlich keine Zulassung als Navigationsleuchte, läuft endlos lange nicht über das Bordnetz sondern über Batterien/Akkus (LEDs), ist in Stufen dimmbar mehr als ausreichend hell und und sieht nur bedingt stylisch aus - aber sie tut es. Mittels der Leimzwinge wird die Lampe beim nächtlichen Ankern (natürlich fernab jeder Fahrrinne) am höchsten Punkt des Bootes, in meinem Fall an der Oberkante der Sichtscheibe- befestigt. Bei Regen kommt stumpf eine durchsichtige "Butterbrottüte" drüber.
Diese Konstruktion hat sich im letzten Jahr über Monate hinweg bewährt.

Bei 2 Kontrollen in den Niederlanden wurde diese Konstruktion durchgewunken, in D habe ich sie nie benutzt.

Hier Bilder des aktuellen Prototypen, das Nachfolgemodell wird optisch etwas ansprechender...

1683102646037.jpg1683102646042.jpg
 

Stefanel

Angellateinschüler
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Unter 12m Länge brauchst du mWn gar keine BSH Zulassung für die Beleuchtung, da reicht 1nm Sichtbarkeit. BSH gibt's erst ab 2nm Leuchtweite.
Das mit dem Toplicht gilt soweit ich weiß auch nur für Binnengewässer (keine Bundesschiffahrtsstraßen) je nach lokalen Regeln
In Deutschland oder in den Niederlanden?

Also zusammenfassend kann man sagen Motorboot in Deutschland 2 Farben Laterne vorne, 1meter höher dann ein weißes Rundumlicht. Das ganze muss dann bsh Zulassung haben. Zumindest im binnen Bereich. Ist das so korrekt?

Wie sieht das ganze jetzt in den Niederlanden aus ? Also laut bpr sind Lampen nach Vorschrift anzubringen. Was heißt nach Vorschrift?
Wo steht, dass man nur ein weißes Licht braucht ?

Zur info es handelt sich um ein “schnelles Boot” also Führerschein Pflicht. Zumindest für Holland
 

Stefanel

Angellateinschüler
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Ja zusammenfassend kann man sagen, dass man mit einem Boot mit Motor Navigationsleuchten ( rot, grün und 360 grad, weiß) mit bsh Zulassung braucht. Zumindest im binnen Bereich. Sollte das ganze noch auf dem Rhein passieren braucht man das “Wheel “ Kennzeichen. Dafür muss man schon einige Abenteuer erlebt haben um dieses Kennzeichen zu erhalten. Quasi robben geknüppelt und Meerjungfrauen zum Rauchen gezwungen.

Dennoch finde ich es spanned, dass manche Menschen von selbst gebastelten Akku Lampen, bis hin zu von Hamstern gespeisten Varianten als völlig Regel konform titulieren.

Zeigt einfach die unfassbar intransparente Navigationsleuchten Pflicht.

Ich werde mir jetzt das Blut aus den letzten sibirischen Tigern liefern lassen um das Positionslicht in dem richtigen rot leuchten zu lassen

Und vielen Dank für die Bauanleitungen. Mein Bäcker hat keine Brot Tütchen mehr. Muss jetzt meine Socken über die Amazon Stangen Konstruktion halten.
 
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