Das würde ich einfach ohne zu fragen machen!Hallo alle Zusammen.
Kann mir wer sagen, ob ich in Sachsen-Anhalt während der Schonzeit z.B. mit nem FSI mit ner Spirale vorne aber ohne Haken skippen üben darf?
LG
Hast Recht. Ich werde da morgen mal anrufen und das Ergebnis hier teilen.Immer diese Mutmaßungen. Wieso nicht einfach mal bei der Fischereibehörde anrufen?! Spart Zeit und Nerven.
Ich denke, der Landesverband wäre die bessere Lösung. @Northern Mike hat den entscheidenden Punkt ja schon herausgestellt, und das solltest du dann im Gespräch auch tun - das Konstrukt hätte keine Anbißstelle. Insofern dürfte es schon fraglich sein, ob es überhaupt die Definition einer Angel erfüllt. Abgesehen davon - wenn du ein Vereinsgewässer hast und der Verein nichts dagegen hat, probier's doch dort. Oder stell dich am FoPu an den Kilo-Teich und skipp los - musst ja nur zahlen, was du entnimmst, oder? ;-)Hast Recht. Ich werde da morgen mal anrufen und das Ergebnis hier teilen.
lg
Aber das gilt ja nur wenn auch nen Haken an der Montage/Köder ist oder?Anhang anzeigen 162792
Anhang anzeigen 162793
Deswegen bin ich in der Zeit vom 15.02.-30.04. auch nicht mit Wurm am DS-Rig in Sachsen-Anhalt unterwegs.
Quelle: https://www.lav-sachsen-anhalt.de/PDF/LAV/Ordnungen_Satzung/20181110_Gewaesserordnung LAV.pdf
In Sachsen bestimmt (glücklicherweise) der Köder die Angelart. (Tau)wurm am DS-Rig zählt hier als Friedfischangel.
Das ist so deutsch