nachdem nun viele festgestellt haben, dass einige gewässer sich im teilweise recht krassen wandel befinden,
habe ich mal ein paar vorinfos zusammengetragen, um aufzuzeigen, womit man es überhaupt zu tun hat
und um das ganze mal ein klein wenig zu sortieren, dass man den kern der sache nicht wieder aus den augen verliert.
vorweg möchte ich auch nochmals betonen, dass wir hier in einem angelforum sind
und zunächst diese dinge aus sicht der angelei beleuchtet werden sollten.
als zweite anmerkung, dass dies nicht nur in mecklenburg-vp umgesetzt wird.
zur sache:
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2000/60/EG_(Wasserrahmenrichtlinie)
das immer klarer werdende wasser sei zur erinnerung genannt, was teilweise drastische, unübersehbare auswirkungen auf die gesamt-bioproduktion, biomasse und verschiebungen der arten hat.
ähnliche themen hatten wir ja schon:
http://www.barsch-alarm.de/showthread.php?18068-untere-Havel-wegen-Kraut-gesperrt
Quelle: http://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Ueberall-Kraut
oder die gesamte bodenseeregion sei hier auch nochmals als beispiel genannt.
http://www.suedkurier.de/region/bod...nsee-sorgen-sich-um-Zukunft;art372474,5934650
das sind jetzt nur 2 krasse beispiele.
man findet aber noch jede menge andere ecken und gewässer, die mehr oder weniger stark von allen möglichen sinnigen und unsinnigen dingen betroffen sind.
jetzt aber mal zu den praktischen umsetzungen und den vor ort recherchen, die oftmals abweichen von der vorstellungskraft daheim vorm rechner oder auch von so manchem zeitungsbericht.
als beispiel bleibe ich wieder in der im anderen thread beschriebenen region.
die wesenberger seenkette.
hier gab es eine nette bekanntmachung in der presse:
http://www.nordkurier.de/cmlink/nordkurier/lokales/neustrelitz/bauen-fur-barben-und-brassen-1.560658
barben, so so, ist ja hochinteressant, dass es in der mecklenburger seenplatte jetzt barben gibt.
die artenvielfalt schreitet mit großen schritten voran, aber das nur am rande..:lol:
also, das tolle EU bauwerk ist nun fertig und sieht so aus.
und schliesslich mündet dieses hübsche bauwerk in den fleether mühlengraben.....
....und dieses kleine fleether-mühlenbächlein mündet ein stück weiter unten in den rätzsee.
nun können wieder bleie, plötzen, barsche, stinte, aale und quappen ungehindert von einen schön klaren see in den anderen schwimmen.
gut zu wissen, dass die auf der infotafel beschriebene brachsenregion nun ganzjährig klares wasser führt,
wobei diese doch eigentlich eher als trübe bezeichnet wird?!
das ungewöhnliche dabei ist, dass an gewässern wie dem rätzsee, wo eu-baumaßnahmen durchgeführt wurden, die extremsten veränderungen festzustellen waren und das innerhalb kürzester zeit.
obwohl hier weder punktuelle einleiter (klärwerke,meliorationsgräben, ect..) vorhanden sind, ist hier ein see von einem jahr aufs andere von stark eutroph und fischreich, nach ganzjährig klar und mittlerweile sehr fischarm mutiert.
ein wasseraustausch vom oberhalb liegenden vilzsee und dessen anschlussseen, über dieses kleine fleether mühlenbächlein eingebrachte wasser, kann ja mal getrost als ursache ausgeschlossen werden.
auch die langjährigen anlieger haben so etwas nie zuvor erlebt.
bis zum bereich in berlin, wo die havel auch extrem klar geworden ist, zieht sich das ganze hin, obwohl auf dem weg vom einzugsgebiet in mecklenburg bis berlin genug einleitungen sind, die normalerweise für eintrübung sorgen müssten, tun sie aber nicht!.
wie sind solch krasse veränderungen so schnell möglich, wenn da nicht vielleicht mit anderen (Fäll-?) mitteln nachgeholfen wird,
evt. um die eine oder andere vorgabe zu schaffen?
aber ist ja letztenendes auch egal. das klare wasser ist jetzt da.
in dem EU papierchen da unten steht, dass keinerlei auswirkungen auf die freizeitliche nutzung ect. zu erwarten sind.
was ist hier mit der fischerei und was ist mit der angelei, tauchen die da gar nicht auf?
wenn man sich den bodensee anschaut, wohl eher nicht.
wenn nun die gewässer in ihren erträgen über drastische nährstoffreduzierungen (oder was dort auch immer gemacht wird!) wieder fischarm werden, denn wird sicherlich die berufsfischerei noch ihren teil abbekommen, aber die angelfischerei wird wohl in vielen gegenden auf der strecke bleiben und sich für viele kaum mehr lohnen.
tendenzen in diese richtung sind ja überall erkennbar.
nicht ohne grund pilgern immer mehr angler an die letzten noch halbwegs fischreichen großgewässer wie bodden ect.
und durch den dadurch entstandenen übermäßigen angeldruck sind auch dort nicht mehr die üppigen fänge drin, wie man es aus früheren tagen kennt.
so ich mach jetzt mal pause..
_________________________________________________________________________________________
hier zum nachlesen ein kleiner auszug aus dem bereich M-VP
5.3 Auswirkungen auf die private Wirtschaft
Für Planungs- und Genehmigungsvorhaben an Gewässern sind die gesetzlich vorgeschriebenen
Wasserrechtsverfahren einschlägig.
Zusätzliche Genehmigungsverfahren sind nicht erforderlich.
Bei den Verfahren sind die rechtlich vorgeschriebenen Ziele der Wasserwirtschaft (§ 1a WHG, § 3 LWaG M-V) sowie die Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele (§§ 25c, 25d und 33a Abs. 4 WHG; 130c LWaG M-V) zu beachten. Die Vorhabensplanungen müssen diesbezüglich bewertbar sein.
Aus den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen ergeben sich keine konkreten Anforderungen, die unmittelbare sozio-ökonomische Auswirkungen auf den Einzelnen haben. Somit sind diesbezüglich keine negativen Auswirkungen zu erwarten.
Zu touristischen Nutzungen, wie Baden, Wasserwandern und Bootsverkehr treffen die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme keine konkreten Vorgaben, so dass auch keine negativen Auswirkungen auf den Tourismus zu erwarten sind.
Auch hinsichtlich der erforderlichen Senkung der diffusen Nährstoffeinträge in die Gewässer ist mit
unmittelbaren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt nicht zu rechnen.
Die Umsetzung der Düngeverordnung ist als grundlegende Maßnahme anzusehen, deren Umsetzung bereits verbindlich geregelt ist.
Darüber hinaus werden vorrangig freiwillige Maßnahmen (Vereinbarungen, Förderung usw.) gegenüber ordnungsrechtlichen Maßnahmen zum Einsatz kommen, um negative Auswirkungen auf die private Wirtschaft zu vermeiden.
Regional soll auch gezieltes Flächenmanagements dazu beitragen, dass notwendige Nutzungsbeschränkungen keine arbeitsmarktrelevanten Auswirkungen haben.
Es ist allenfalls eine langfristige Anpassung des Arbeitsmarktes an eine sich
ändernde Landbewirtschaftung zu erwarten, etwa durch das Erfordernis und die Vermittlung entsprechenden Fachwissens zur Senkung der diffusen Nährstoffbelastungen bei den Landwirten.
Neben den wasserwirtschaftlichen Erfordernissen der EG-WRRL sind auch die Ziele und Managementplanungen zur Umsetzung der FFH-RL (Erhalt und Entwicklung gefährdeter Arten und Lebensraumtypen) zu berücksichtigen.
Aus der FFH-Managementplanung können sich zusätzliche Anforderungen ergeben; denn die konkreten Inhalte der FFH-Managementplanung sind nicht Bestandteil der WRRL-Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme.
Qelle: http://www.wrrl-mv.de/doku/hintergrund/WRRL-Rahmenpapier.pdf
Rahmenpapier für die landesspezifische
Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
in Mecklenburg-Vorpommern
– November 2009 –
habe ich mal ein paar vorinfos zusammengetragen, um aufzuzeigen, womit man es überhaupt zu tun hat
und um das ganze mal ein klein wenig zu sortieren, dass man den kern der sache nicht wieder aus den augen verliert.
vorweg möchte ich auch nochmals betonen, dass wir hier in einem angelforum sind
und zunächst diese dinge aus sicht der angelei beleuchtet werden sollten.
als zweite anmerkung, dass dies nicht nur in mecklenburg-vp umgesetzt wird.
zur sache:
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2000/60/EG_(Wasserrahmenrichtlinie)
das immer klarer werdende wasser sei zur erinnerung genannt, was teilweise drastische, unübersehbare auswirkungen auf die gesamt-bioproduktion, biomasse und verschiebungen der arten hat.
ähnliche themen hatten wir ja schon:
http://www.barsch-alarm.de/showthread.php?18068-untere-Havel-wegen-Kraut-gesperrt
Quelle: http://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Ueberall-Kraut
oder die gesamte bodenseeregion sei hier auch nochmals als beispiel genannt.
http://www.suedkurier.de/region/bod...nsee-sorgen-sich-um-Zukunft;art372474,5934650
das sind jetzt nur 2 krasse beispiele.
man findet aber noch jede menge andere ecken und gewässer, die mehr oder weniger stark von allen möglichen sinnigen und unsinnigen dingen betroffen sind.
jetzt aber mal zu den praktischen umsetzungen und den vor ort recherchen, die oftmals abweichen von der vorstellungskraft daheim vorm rechner oder auch von so manchem zeitungsbericht.
als beispiel bleibe ich wieder in der im anderen thread beschriebenen region.
die wesenberger seenkette.
hier gab es eine nette bekanntmachung in der presse:
http://www.nordkurier.de/cmlink/nordkurier/lokales/neustrelitz/bauen-fur-barben-und-brassen-1.560658
barben, so so, ist ja hochinteressant, dass es in der mecklenburger seenplatte jetzt barben gibt.
die artenvielfalt schreitet mit großen schritten voran, aber das nur am rande..:lol:
also, das tolle EU bauwerk ist nun fertig und sieht so aus.
und schliesslich mündet dieses hübsche bauwerk in den fleether mühlengraben.....
....und dieses kleine fleether-mühlenbächlein mündet ein stück weiter unten in den rätzsee.
nun können wieder bleie, plötzen, barsche, stinte, aale und quappen ungehindert von einen schön klaren see in den anderen schwimmen.
gut zu wissen, dass die auf der infotafel beschriebene brachsenregion nun ganzjährig klares wasser führt,
wobei diese doch eigentlich eher als trübe bezeichnet wird?!
das ungewöhnliche dabei ist, dass an gewässern wie dem rätzsee, wo eu-baumaßnahmen durchgeführt wurden, die extremsten veränderungen festzustellen waren und das innerhalb kürzester zeit.
obwohl hier weder punktuelle einleiter (klärwerke,meliorationsgräben, ect..) vorhanden sind, ist hier ein see von einem jahr aufs andere von stark eutroph und fischreich, nach ganzjährig klar und mittlerweile sehr fischarm mutiert.
ein wasseraustausch vom oberhalb liegenden vilzsee und dessen anschlussseen, über dieses kleine fleether mühlenbächlein eingebrachte wasser, kann ja mal getrost als ursache ausgeschlossen werden.
auch die langjährigen anlieger haben so etwas nie zuvor erlebt.
bis zum bereich in berlin, wo die havel auch extrem klar geworden ist, zieht sich das ganze hin, obwohl auf dem weg vom einzugsgebiet in mecklenburg bis berlin genug einleitungen sind, die normalerweise für eintrübung sorgen müssten, tun sie aber nicht!.
wie sind solch krasse veränderungen so schnell möglich, wenn da nicht vielleicht mit anderen (Fäll-?) mitteln nachgeholfen wird,
evt. um die eine oder andere vorgabe zu schaffen?
aber ist ja letztenendes auch egal. das klare wasser ist jetzt da.
in dem EU papierchen da unten steht, dass keinerlei auswirkungen auf die freizeitliche nutzung ect. zu erwarten sind.
was ist hier mit der fischerei und was ist mit der angelei, tauchen die da gar nicht auf?
wenn man sich den bodensee anschaut, wohl eher nicht.
wenn nun die gewässer in ihren erträgen über drastische nährstoffreduzierungen (oder was dort auch immer gemacht wird!) wieder fischarm werden, denn wird sicherlich die berufsfischerei noch ihren teil abbekommen, aber die angelfischerei wird wohl in vielen gegenden auf der strecke bleiben und sich für viele kaum mehr lohnen.
tendenzen in diese richtung sind ja überall erkennbar.
nicht ohne grund pilgern immer mehr angler an die letzten noch halbwegs fischreichen großgewässer wie bodden ect.
und durch den dadurch entstandenen übermäßigen angeldruck sind auch dort nicht mehr die üppigen fänge drin, wie man es aus früheren tagen kennt.
so ich mach jetzt mal pause..
_________________________________________________________________________________________
hier zum nachlesen ein kleiner auszug aus dem bereich M-VP
5.3 Auswirkungen auf die private Wirtschaft
Für Planungs- und Genehmigungsvorhaben an Gewässern sind die gesetzlich vorgeschriebenen
Wasserrechtsverfahren einschlägig.
Zusätzliche Genehmigungsverfahren sind nicht erforderlich.
Bei den Verfahren sind die rechtlich vorgeschriebenen Ziele der Wasserwirtschaft (§ 1a WHG, § 3 LWaG M-V) sowie die Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele (§§ 25c, 25d und 33a Abs. 4 WHG; 130c LWaG M-V) zu beachten. Die Vorhabensplanungen müssen diesbezüglich bewertbar sein.
Aus den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen ergeben sich keine konkreten Anforderungen, die unmittelbare sozio-ökonomische Auswirkungen auf den Einzelnen haben. Somit sind diesbezüglich keine negativen Auswirkungen zu erwarten.
Zu touristischen Nutzungen, wie Baden, Wasserwandern und Bootsverkehr treffen die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme keine konkreten Vorgaben, so dass auch keine negativen Auswirkungen auf den Tourismus zu erwarten sind.
Auch hinsichtlich der erforderlichen Senkung der diffusen Nährstoffeinträge in die Gewässer ist mit
unmittelbaren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt nicht zu rechnen.
Die Umsetzung der Düngeverordnung ist als grundlegende Maßnahme anzusehen, deren Umsetzung bereits verbindlich geregelt ist.
Darüber hinaus werden vorrangig freiwillige Maßnahmen (Vereinbarungen, Förderung usw.) gegenüber ordnungsrechtlichen Maßnahmen zum Einsatz kommen, um negative Auswirkungen auf die private Wirtschaft zu vermeiden.
Regional soll auch gezieltes Flächenmanagements dazu beitragen, dass notwendige Nutzungsbeschränkungen keine arbeitsmarktrelevanten Auswirkungen haben.
Es ist allenfalls eine langfristige Anpassung des Arbeitsmarktes an eine sich
ändernde Landbewirtschaftung zu erwarten, etwa durch das Erfordernis und die Vermittlung entsprechenden Fachwissens zur Senkung der diffusen Nährstoffbelastungen bei den Landwirten.
Neben den wasserwirtschaftlichen Erfordernissen der EG-WRRL sind auch die Ziele und Managementplanungen zur Umsetzung der FFH-RL (Erhalt und Entwicklung gefährdeter Arten und Lebensraumtypen) zu berücksichtigen.
Aus der FFH-Managementplanung können sich zusätzliche Anforderungen ergeben; denn die konkreten Inhalte der FFH-Managementplanung sind nicht Bestandteil der WRRL-Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme.
Qelle: http://www.wrrl-mv.de/doku/hintergrund/WRRL-Rahmenpapier.pdf
Rahmenpapier für die landesspezifische
Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
in Mecklenburg-Vorpommern
– November 2009 –
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