Hallo,
aus gegebenem Anlass stellt sich mir die Frage, wie das mit der Kennzeichenpflicht für Boote in Brandenburg aussieht.
In Berlin muss man ab einer Motorisierung von 3PS eine Nummer führen, darunter reicht eine namentliche Kennzeichnung sowie ein Schild mit der Anschrift des Eigentümers im Boot selbst (so ungefähr ist das jedenfalls).
Weiß zufällig jemand der anwesenden, wie das in Brandenburg gehandhabt wird? Bei google bekommt man ja nur wirres Zeug geliefert wenn man da die naheliegendsten Suchworte eingibt :?
Danke und Gruß,
Wolf
aus gegebenem Anlass stellt sich mir die Frage, wie das mit der Kennzeichenpflicht für Boote in Brandenburg aussieht.
In Berlin muss man ab einer Motorisierung von 3PS eine Nummer führen, darunter reicht eine namentliche Kennzeichnung sowie ein Schild mit der Anschrift des Eigentümers im Boot selbst (so ungefähr ist das jedenfalls).
Weiß zufällig jemand der anwesenden, wie das in Brandenburg gehandhabt wird? Bei google bekommt man ja nur wirres Zeug geliefert wenn man da die naheliegendsten Suchworte eingibt :?
Danke und Gruß,
Wolf