Kann mir jemand weiterhelfen? (Fischereigesetze)

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ehrlinho

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Hallo zusammen,

Kann mir vielleicht jemand sagen wo im Thüringer Fischereigesetz eindeutig beschrieben steht das man als 14jähriger und Inhaber eines Fischereischeins alleine Angeln gehen kann?

Nico
 
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Also da kiekste mal HIER ( bis janz nach unten scrollen)
Und dann kiekste noch hier unter Vierter Teil § 27.

Fazit: Haste 'nen staatlichen Fischereischein in der Tasche und für den nachweisbar 'ne Prüfung abjelegt, kannste mit dem Lappen, nach Vollendung des 14. Lebensjahres, alleene zum Angeln jehn.
Ansonsten jibt's bis zum 14. Lebensjahr eh nur den Jugendfischereischein (ohne Prüfung) und da muß Dir dann 'n Erwachsener mit gültigem Fischereischein immer beim Zippel haben und kieken wat Du so treibst. :wink:

Wenn Dir dit jetzt noch nich reicht, rufste mal beim Landesanglerverband Thüringen in Erfurt an und lässt Dir dit da nochmal verklickern. :lol:
 
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ehrlinho

Gast
Themenstarter
Danke...

Naja mir ist ja bewusst das ich darf und das mit dem Jugendfischereischein gedöns auch (hab ich ja selber gemacht) ich muss es halt einfach nur dem Chef meines Vereines verklickern der es mir ohne Beweis einfach nicht glaubt :roll: ich hab meinen Lappen ja schon ein halbes Jahr! ;(
 

Meridian

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LaNd Of SaNd
Naja, ich bezweifle das unser Vorstand auch Herr über die Gesetzeslage ist.
Aber im Gegensatz zu Nico's Vereinsgenossen, würden bei uns junge Angler sehr gern gesehen und unterstützt werden. Beim Vereinsangeln würde keiner auf die Idee kommen, die Stifte und deren Freude nach irgendwelchen Scheinen zu fragen. Ist doch lustig wenn die sich über die Klodeckel freuen. :)

@Nico... gibt es keinen anderen Verein in Deiner Nähe? Es ist ja keine Pflicht, in Deinem Ort einem Verein beizutreten. Du kannst Dir auch einen anderen suchen, wo man Dir freundlicher begegnet.
 

Fr33

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Hmmm.... ich finde das auch eher traurig....

Gerade der Vorstand sollte die Sachlage nicht zurück zum Jungangler schubsten, sondern sich selbst umgehend schlau machen.

Jetzt soll der 14 Jährige sich durch die Gesetzestexte des Landes wälzen und dem Verein vorlegen.... das finde ich traurig.
 
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ehrlinho

Gast
Themenstarter
Ja ich finde es ja auch traurig. Aber das schlimme ist ja das der Vorsitzende es niemanden glaubt obwohl schon viele zu ihm gesagt haben das man ab 14 Jahren alleine darf.

Ich bin ja noch nicht einmal in dem Verein in meinem Heimatort sondern in einem Nachbarort angemeldet weil ich da halt 2 größere Seen habe und in dem Verein meines Heimatortes nur so zwei Tümpel (total Verkrautet) und die Werra von der ich aber nicht weiss was da so geht.
 

Yoshi

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die Maus...
Wenn Du Dir der Bestimmungen sicher bist (und das vielleicht auch mit der örtlichen unteren Fischerei-Behörde abgeklärt hast), kannst Du es ja ggf. auch drauf ankommen lassen und mit Deinen ordnungsgemäßen Papieren einfach mal losangeln. Da kann Dir ja wohl kaum jemand ans Bein pinkeln - auch kein inkompetenter Vorsitzender... Die Beweislast liegt ja in so einem Fall beim Ankläger.

Viele Grüße - Joschi
 
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ehrlinho

Gast
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Er lässt mich trotz der ausgedruckten Beweise nicht alleine Angeln. :( Er behauptet unter 16 muss ein Erziehungsberechtigter mit zum fischen. Hab ich noch nie was davon gehört...
 

Sixpack77

Barsch Vader
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Wo die Wälder noch rauschen, die Nachtigall singt,
Kannst ja auch mal die Untere Fischereibehörde auf Dein Problem aufmerksam machen und die Telefonummer Deines "Netten" Vorstandsfuzzis weitergeben. Vielleicht leisten die ja Überzeugungsarbeit.
Wie soll bitte ein Jungangler fischen gehen, wenn nur die Eltern (die ja oft keinen Schein haben) mitgehen müssen?
Habe hier in NRW als 14 jähriger in meinem damaligem Verein auch oft alleine oder mit Kumps gefischt.
Sonst mal auf der nächsten Jahreshauptversammlung einen Antrag stellen, für alle MItglieder Kopien mitbringen und ab dafür!

TL,
6pck
 

Furchenlurch

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@ TE:

Ich wünsch Dir viel Glück! Und falls möglich, such Dir so schnell wie möglich nen anderen Verein... ist ja echt super traurig...
 

Fr33

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Such mal nen anderen Verein....das ist gar nicht so einfach...

- Aufnahmegebühren bis du schwarz wirst
- Meist Probezeit in denen man gerne der "Sklave" für alles ist
- Bevorzugung von bereits bestehenden Vereinsmitgliedern
- uvm...

Habe ich alle bei meiner suche schon durch....

@ Spinnfischer98

Wenn du Mitglied bist, hast du ja Zugang zu der Satzung eures Vereines. In der Satzung sollte so etwas niedergeschrieben sein.

Sprich die Regelung, dass bei Angeln unter 16Jahren ein Erziehungsberechtiger dabei sein muss.

Falls das nicht der Fall ist (vermute ich mal, da die wenigsten Vereine bei Erstellung der Satzung sowas beachten), zählt die Regelung für das entsprechende Bundesland!

Hast du die Regelung aber in der Satzung stehen und bei Eintritt in den Verein diese anerkannt, ist es eben so! Das sind dann die Spielregeln vom Verein, die du anerkannt hattest.

Hast du die Möglichkeit bei der zuständigen unteren Fischereibehörde die Aussage schriftlich zu bekommen - sprich nicht nur den Emailverkehr sondern ein offizielles Schreiben mit Briefkopf, Unterschrift und Datum?

Gruß
Sascha
 

Meridian

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LaNd Of SaNd
Fr33 schrieb:
Such mal nen anderen Verein....das ist gar nicht so einfach...

- Aufnahmegebühren bis du schwarz wirst
- Meist Probezeit in denen man gerne der "Sklave" für alles ist
- Bevorzugung von bereits bestehenden Vereinsmitgliedern
- uvm...

Habe ich alle bei meiner suche schon durch....
Klingt ja grauenvoll....
- Aufnahmegebühren gibt's hier auch. Allerdings hat diese nicht jeder Verein.
Meiner als Beispiel nicht. In jenem in welchem ich zuvor war, waren es 50,- €.
- Probezeit? Also sowas gibt's hier definitiv nirgendwo.
- die bereits bestehenden sterben ja irgendwann aus und dann sollte Nachwuchs zur Stelle sein.

Mensch sind das komische Sitten bei Euch da Drüben ;)
 

Fr33

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In meinem Umkreis sind die günstigsten Aufnahmegebühren rund 120€ ... das teuerste sind 380€ p.P (einmalig).

Dann gibts Vereine, die haben zw. 6 - 12 Monaten Probezeit, in denen der Verein mit Angaben von Gründen dich wieder rausfeuern kann. Jahresbeitrag wird dann zwar erstattet.. aufnahmegebühr nicht ;)

Auch schon gelesen.... in der Probezeit darf der Neuzugang nicht alle Gewässer nutzen, oder z.B nur 1 Rute etc...

Wie gesagt... alles schon gehört und gelesen...

Achja... Arbeitsstunden... zw. 10-30 p.A (pro nicht geleistete Stunde werden bis zu 25€ fällig ^^)

Und nein - DAS sind keine Märchen, sondern die hessische Wahrheit !
 

Furchenlurch

Echo-Orakel
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Kenn ich doch alles.

Hier in der BaWü-Gegend bis zu EUR 1000,- Aufnahmegebühr plus EUR 250 Jahresbeitrag plus 30 bis 35 Hebel pro nicht geleisteter Arbeitsstunde plus nochmal EUR 250,- für die Jahreskarte. Probezeit gibts z. T. auch.

Somit wird man ohne die Arbeitsstunden-Strafe im allerersten Jahr schon mal EUR 1500,- los, in den Folgejahren dann immer EUR 500,-. Erreicht damit schon fast Golfclub-Niveau.

Klar ist Vereinswechsel nicht einfach - ich würde trotzdem nicht dafür blechen wollen, trotz anders aussehender Gesetzeslage dermaßen bevormundet zu werden

Ich finds aber echt toll, dass der TE sich da überhaupt wehrt - mit 14 lassen sich viele sowas einfach gefallen und sagen gar nix! Von daher: Weitermachen!
 
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ehrlinho

Gast
Themenstarter
Ja ich werde mal versuchen nochmal etwas in die Wege zu leiten... aber die Wahrscheinlichkeit ist eher niedrig :roll:
 

Tillamook

Finesse-Fux
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Ansonsten nimm mal mit mir per PN Kontakt auf. Vielleicht lässt er sich ja von einem anderen thüringer Vorstand und Fischereiberater umstimmen bzw. aufklären.
 
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ehrlinho

Gast
Themenstarter
Naja ich wechsel den Verein zum Anfang des nächsten Monates :)

hab für dieses Jahr beim alten bezahlt bin also dieses Jahr in zwei Vereinen... was meint ihr soll ich trotzdem noch Arbeitsstunden im alten Verein machen? (nächste Saison steig ich aus)
 

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