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wild-thing

Angellateinschüler
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Hallo,liebe Petrijünger! Kennt sich von euch jemand mit den Fischereigesetzen in NRW aus? Wie sieht es z.B. aus wenn man an einem öffentlichen Gewässser angelt? (nicht in Privathand oder verpachtet) Ist das legal oder braucht man da eine spezielle Erlaubnis/Genehmigung?
 

Betze

Finesse-Fux
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Was soll das bitte für ein Gewässer sein? Nen Feuerwehrteich?
Man braucht in der BRD für jedes Gewässer ne Erlaubnis, entweder in Scheinform als Angelkarte von sonstwoher oder bei kleinen Privattümpeln eben vom Besitzer direkt.
 

Wolf

BA Guru
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@Betze: es gibt durchaus auch größere Gewässer, bei denen der Fischereischein ausreicht. Auf Anhieb fallen mir Teile der Alster und Elbe ein. Grundsätzlich gibt es sowas also. Voraussetzung ist, dass das Eigentum des Fischereirechts bei der öffentlichen Hand liegt und diese sich nicht dazu entschlossen hat, extra Angelkarten auszugeben :wink:

Neben dem jeweiligen Landesgesetz ist aber erstmal zu klären, wie es mit dem Eigentum aussieht. "Keinen Eigentümer" gibt es in der Regel nur in den jüngeren Bundesländern.
 

monkeyman

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Also in MV ist es so, dass es durchaus Gewässer gibt, die keinen Eigentümer (oder besser: keinen Pächter des Fischereirechtes) gibt. In solchen Fällen ist das Angeln dann untersagt. Aber da es sich um Landesrecht handelt, kann die ganze Sache in NRW schon wieder ganz anders aussehen. Am besten im Landwirtschaftsministerium nachfragen. Die sollten dafür zuständig sein. Vielleicht gibt es bei Euch auch ein Gewässerverzeichnis für ganz NRW (bei uns gibt es sowas), in dem dann alle Gewässer mit Pächter drinstehen.
 

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