Bandwürmer sind Parasiten, deren Entwicklungszyklus von Wirtswechseln geprägt ist. Der Fischbandwurm wird bis zu 12 Metern lang und hat eine Lebensdauer von bis zu 10 Jahren. Zwischenwirte sind Wasserkrebse und kleine Süßwasserfische, Endwirte sind neben Fischen auch Hunde, Katzen oder der Mensch. Die Verbreitung des Fischbandwurmes ist an das Vorhandensein von Süßwasser gebunden.
Eine Infektion mit dem Fischbandwurm verursacht im Allgemeinen selten Beschwerden. Gelegentlich wird ein Vitamin-B12-Mangel beobachtet, der zu einer Fischbandwurm-Anämie, also Blutarmut, führen kann. Die Diagnose wird durch den mikroskopischen Nachweis von Eiern oder Bandwurmgliedern im Stuhl gestellt. Die Therapie erfolgt mit Praziquantel oder Niclosamid. Bei erfolgreicher Therapie ist die Prognose der Erkrankung sehr gut. Um einer Infektion mit dem Fischbandwurm vorzubeugen, sollte auf den Verzehr von rohem und ungenügend gekochtem Fisch verzichtet oder der Fisch für mehrere Tage bei mindestens 10°C eingefroren werden.
Allgemeines
Bandwürmer sind Parasiten und gehören zur Gruppe der Plattwürmer. Sie leben im Darm ihrer Endwirte und können dort von wenigen Millimetern bis zu mehreren Metern lang werden. Der Entwicklungszyklus der Bandwürmer ist durch Wirtswechsel geprägt, wobei sich die Namensgebung der einzelnen Bandwürmer an den Wirten orientiert, wie z.B. Fisch-, Hunde-, Rinder- oder Schweinebandwurm. Der Mensch kann durch die Aufnahme von Eiern oder Larven sowohl zum Zwischen- als auch Endwirt im Entwicklungszyklus der Bandwürmer werden.
Bandwürmer heften sich mit ihrem Kopf, dem Scolex, an der Darmwand des Endwirtes fest. Dazu tragen sie am Kopf Sauggruben, Saugnäpfe oder einen Hakenkranz. An den Kopf schließen sich die Bandwurmglieder an, die als Proglottiden bezeichnet werden. Diese Bandwurmglieder enthalten sowohl männliche als auch weibliche Keimdrüsen. Bandwürmer sind also Zwitter.
Die Eier reifen nach der Befruchtung im Wurm heran. Bandwurmglieder, die reife Eier enthalten, lösen sich vom Wurm ab und werden mit dem Stuhl ausgeschieden. Diese Eier werden dann von einem Zwischenwirt aufgenommen. Im Darm des Zwischenwirtes schlüpfen Larven, die sogenannten Onkosphären, aus den Eiern. Diese Larven durchbohren die Darmwand und werden mit dem Blutkreislauf im Körper verteilt. Im Zielorgan setzten sie sich fest und bilden dort eine Finne, also eine Zweitlarve, aus. Durch den Verzehr von finnenhaltigen Fleisch kommt es dann zur Infektion des Endwirtes mit dem Bandwurm. Im Darm des Endwirtes entwickelt sich aus der Finne der Wurm und der Entwicklungszyklus beginnt von vorn.
Erreger
Erreger der Erkrankung sind der Fischbandwurm bzw. der Grubenkopfbandwurm Diphyllobothrium latum , der bis zu 12 Metern lang und bis zu 10 Jahren alt werden kann.
Infektionswege
Bestimmte kleine Wasserkrebse, die Zyklopas, nehmen die Eier des Fischbandwurmes auf, aus denen sich eine Larve entwickelt. Diese Wasserkrebse werden nun ihrerseits von Süßwasserfischen aufgenommen, wo sich die Larve im nächsten Stadium zur Zweitlarve weiter entwickelt. Über die Nahrung gelangen die Zweitlarven in den Endwirt, im allgemeinen Fische, seltener Hunde, Katzen oder Menschen, und es entwickelt sich ein Fischbandwurm im Darm, der sich mit Sauggruben festheftet.
Inkubationszeit
Die Entwicklung des geschlechtsreifen Fischbandwurmes aus der Zweitlarve dauert ca. 3-5 Wochen.
Verbreitung
Europa, Asien, Amerika, Binnenseen
Symptome
Normalerweise treten keine Beschwerden auf. Gelegentlich kommen Magen-Darm-Beschwerden mit Übelkeit und Appetitlosigkeit und ein Vitamin-B12-Mangel, der zu einer Fischbandwurm-Anämie, also Blutarmut, führen kann, vor. Die Diagnose unterliegt meist dem Zufall.
Diagnose
Mikroskopischer Nachweis von Eiern oder Proglottiden im Stuhl.
Therapie
Wahlweise können die Chemotherapeutika Praziquantel oder Niclosamid verwendet werden.
Prophylaxe
Die Infektion mit dem Fischbandwurm kann verhindert werden, wenn auf den Verzehr von rohem und ungenügend gekochtem Fisch verzichtet wird oder wenn der Fisch für mehrere Tage bei mindestens 10°C eingefroren wird.
Prognose
Die Prognose nach erfolgreicher Behandlung ist sehr gut.
Rechtliches
Die Erkrankung bzw. der Erregernachweis ist nach dem Infektionsschutzgesetz vom 1. Januar 2001 nicht meldepflichtig.