Faktisches Angelverbot auf Berliner Gewässern

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Brocki

Twitch-Titan
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Das Bundesministerium der Justiz und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schiffahrt haben eine Verordnung beschlossen, dass in einem Großteil der Berliner Gewässer das Ankern verboten ist. In den meisten Angelscheinen ist ja das Ankern vorgeschrieben, sofern man vom Boot Angeln möchte. Also ein faktisches Angelverbot für Bootsangler. Gilt ab dem 01.06. Ist es nicht schön in Berlin zu leben….

 

Brocki

Twitch-Titan
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Nein, aber der Minna-Toden-Hagen Brücke ist der LAVB. Das heißt Rummelsburger Bucht zählt nicht mehr zur Köpenicker Karte. Und „DriftAngeln“ in der schmalen Spree ist jetzt auch nicht toll. Zumal man auch nicht in das Fahrwasser darfst, da es eine Bundeswasserstrasse ist. Oder sehe ich das falsch?
 

Rubumark

Bigfish-Magnet
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Angeblich ein Vorgehen gegen die Massen an Hausbooten, wobei wohl kein Mensch an die Angler gedacht hatte
 

LifadxD

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Nein, aber der Minna-Toden-Hagen Brücke ist der LAVB. Das heißt Rummelsburger Bucht zählt nicht mehr zur Köpenicker Karte. Und „DriftAngeln“ in der schmalen Spree ist jetzt auch nicht toll. Zumal man auch nicht in das Fahrwasser darfst, da es eine Bundeswasserstrasse ist. Oder sehe ich das falsch?
Völlig richtig, die Brücke ist die Grenze, hab ich verbaselt.
 

koss¡

Bibi Barschberg
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Hat irgendwer erste Erfahrungen mit der Verordnung gemacht? Sind weniger Hausboote unterwegs? Setzt die WSP das konsequent um? Treiben die Boote jetzt kreuz und quer?
 

Profiatze

Bibi Barschberg
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Hallo zusammen, ich habe gelesen, dass das Ankerverbot nur für „unbemannte“ Boote gilt. Ziel ist es wohl die auf Hausbooten lebenden zu verdrängen. Ein flächendeckendes generelles Ankerverbot besteht nicht und somit auch kein faktisches Angelverbot.
 

Brocki

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Hallo zusammen, ich habe gelesen, dass das Ankerverbot nur für „unbemannte“ Boote gilt. Ziel ist es wohl die auf Hausbooten lebenden zu verdrängen. Ein flächendeckendes generelles Ankerverbot besteht nicht und somit auch kein faktisches Angelverbot.
Das stimmt so nur zum Teil. In der Rummelsburger Bucht, Seitenarm der Insel der Jugend und der Müggelspree (also inkl. Müggelsee) darf man Ankern wenn man auf dem Boot ist. Ein ganz großer Teil der Spree ist, wenn man das Ankerverbot ernst nimmt, damit schwer befischbar.
 

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