Erlaubnis für die Ostsee in SH - ja wie denn nun?

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Matthi

Gummipapst
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Hallo erstmal!
In Absehbarer Zukunft ( ab dem 4.7.) mache ich ein paar Tage Urlaub an der Ostsee, in der Gegend um Schönberg.
Natürlich würde ich gerne mal ein paar Blinker durch die Ostsee ziehen, allerdings bin ich mittlerweile total verwirrt, welche Bescheinigungen etc. ich dafür benötige?
Reicht mein (niedersächsischer) Sportfischerpass vom VDSF mit aktueller Abgabemarke aus?
Muss ich einen Fischereischein für Touristen kaufen?
Oder ganz was anderes?
Habe nun mehrere Möglichkeiten gelesen und hoffe einfach mal, dass jemand von euch nen Plan hat 8)

Gruß

Matthi
 

stefan660

Echo-Orakel
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Hallo Matthi,

in S-H reicht der Fischereischein aus, in MVP muss man eine extra Karte kaufen für die Küste.

Grüße
Stefan
 

Matthi

Gummipapst
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Also muss ich nochmal extra Löhnen und mein Sportfischerpass wird nicht anerkannt?
 

Dorschliebhaber

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Also,ich meine,dass man wenn man aus M-V oder watt weiss ich kommt und den dort anerkannten Fischereischein hast,kannst du dir wenn du im Urlaub in S-H bist,kannst du dir einen Urlauberfischereischein im Rathaus des Ortes wo du urlaubst kaufen.Meine ich zumindest.Den kannst du bis 30 Tage kaufen.
 

Ollie!

Schusshecht-Dompteur
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Einen Fischereischein hat man doch sowieso wenn man einen Sportfischerpass bekommt? Der ist die Grundlage allen Angelns?!? Oder sehe ich das gerade falsch?
 

Matthi

Gummipapst
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Natürlich, es geht hier um die Gültigkeit - ich muss ehrlich gestehen, dass ich durch die ganzen Regelungen nicht mehr durchsteige...
Wenn meine Papiere aus Niedersachsen in SH nicht anerkannt werden nützt mir das wenig, hm?
 

monkeyman

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Hast Du einen Fischereischein oder einen Nachweis über die abgelegte Prüfung? Sind nämlich nicht identische Dokumente! Der Nachweis über die abgelegte Prüfung reicht zum Angeln in Niedersachsen aus, wird aber in anderen Bundesländern nicht anerkannt! Insofern besorg Dir bei Deiner zuständigen Behörde den Fischereischein, damit kannst Du in der Ostsee vor SH kostenlos angeln (so wie es ja bereits hier geschrieben wurde).
Der Sportfischerpass ist nur der Nachweis über die Mitgliedschaft im VdSF, hat aber mit dem Fischereischein nichts zu tun!
 

Matthi

Gummipapst
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Ich hab den Sportfischerpass, in dem ja vorne die Personalien und eben Datum etc. der Sportfischerprüfung stehen.
Okay, dann besorge ich mir für den Urlaub wohl erstmal den Touristenschein ;)
 

stefan660

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Grundsätzliches für das deutsche Hoheitsgewässer der Flensburger Förde:

Grundsätzlich gilt, daß zur Angelfischerei an Schleswig-Holsteins Küstengewässern ein gültiger Fischereischein des Landes Schleswig-Holstein erforderlich ist. Dieser Fischereischein muss auf den Namen des "Anglers" ausgestellt sein, der die Fischerei ausübt. Der Fischereischein hat weiter nur Gültigkeit, wenn er mit dem Nachweis der Fischereiabgabe also mit den entsprechenden Jahresmarken versehen ist. Weitere Papiere sind für die Angelfischerei mit der Handangel an der Küste soweit nicht erforderlich.
Ausnahmen:

für Personen unter 12 Jahren:
Personen, die das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet haben sind von der Fischereischeinpflicht befreit. Sie dürfen die Angelfischerei an den Küstengewässern jedoch nur ausüben, wenn sie dabei von einem Fischereischeininhaber mit gültigem Fischereischein beaufsichtigt werden.

Gleichzeitig sind diese Personen, die das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unter entsprechender Aufsicht die Fischerei mit der Handangel ausüben von der Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein befreit.

für Bewohner anderer Bundesländer

- mit Fischereischein - :
In Schleswig-Holstein werden grundsätzlich die Fischereischeine anderer Bundesländer anerkannt. Wer also einen gültigen Fischereischein eines anderen Bundeslandes innehat, darf auch an Schleswig-Holsteins Küsten die Fischerei mit der Handangel ausüben solange er seinen ersten Wohnsitz nicht in Schleswig-Holstein hat ( dazu später mehr ).


Weiter ist derjenige, der einen gültigen Fischereischein eines anderen Bundeslandes innehat in dem er auch wohnt (z.B.: Urlauber oder Wochenendtouristen) von der Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein befreit.

- ohne Fischereischein - :
Für eine Dauer von maximal 40 aufeinanderfolgende Tage können Bewohner anderer Bundesländer in Form einer Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht befreit werden. Urlauber können so z.B. bei der Verwaltungsbehörde in ihrem Urlaubsort eine Sondergenehmigung erhalten, die ihnen erlaubt die Fischerei ohne eine abgelegte Fischereischeinprüfung durchzuführen. Bei dieser Sondergenehmigung wird die Fischereiabgabe (12 EUR) und zusätzlich eine Verwaltungsgebühr (8 EUR) fällig. In hochfrequentierten Urlaubsorten werden solche Sondergenehmigungen auch ausnahmsweise von den Ansässigen Angelcentern vergeben.

- nach Schleswig-Holstein gezogene - :
Wer in Schleswig-Holstein seinen Wohnsitz hat muss einen gültigen Fischereischein des Landes Schleswig-Holstein innehaben, um an den Küsten die Fischerei ausüben zu dürfen. Ist er hinzugezogen und hat seine Fischereischeinprüfung in einem anderen Bundesland abgelegt und so einen Fischereischein eines anderen Bundeslandes inne, so muss er einen Fischereischein des Landes Schleswig-Holstein beantragen. Er ist dann von der Fischereischeinprüfung befreit.
Er wird nun durch den Wohnsitzwechsel nach Schleswig-Holstein zur Fischereiabgabe verpflichtet, weil die Befreiung von der Fischereiabgabe nach dem Wohnsitzwechsel nicht mehr zur Anwendung kommt.

für Bewohner anderer Nationen :
Auch für Gastangler aus anderen Nationen ist eine Ausnahmegenehmigung möglich. Hier können ebenfalls für eine Dauer von maximal 40 aufeinanderfolgenden Tagen Bewohner anderer Nationen in Form einer Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht befreit werden. Sie können so z.B. bei der Verwaltungsbehörde in ihrem Urlaubsort eine Sondergenehmigung erhalten, die ihnen erlaubt die Fischerei ohne eine abgelegte Fischereischeinprüfung durchzuführen. Bei dieser Sondergenehmigung wird ebenfalls die Fischereiabgabe und ebenfalls zusätzlich eine Verwaltungsgebühr fällig.

Quelle: Alle Angaben ohne Gewähr und auf Basis der KüFo, des LFischG und der LFischG-DVO des Landes Schleswig-Holstein
 

Matthi

Gummipapst
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Klasse,vielen Dank!
Sowas "konkretes" habe ich nicht gefunden :)
Naja, dann habe ich nun die Wahl, mir einen Fischereischein für Niedersachsen ausstellen zu lassen (35€) oder diese 40Tage-Erlaubnis zu beantragen (20€)... ich denke fürs erste tuts auch Letzteres :lol:
 

Gufihannes

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Matthi schrieb:
Klasse,vielen Dank!
Sowas "konkretes" habe ich nicht gefunden :)
Naja, dann habe ich nun die Wahl, mir einen Fischereischein für Niedersachsen ausstellen zu lassen (35€) oder diese 40Tage-Erlaubnis zu beantragen (20€)... ich denke fürs erste tuts auch Letzteres :lol:

Bedenke das unser NDS Fischereischein ein Leben lang gültig ist, spätestens beim nächsten Mal in einem anderen Bundesland haste die Kohle wieder drin. :roll:
 

Matthi

Gummipapst
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Klar, die Frage ist nur, ob sowas innerhalb einer Woche ausgestellt wird...?
 

Gufihannes

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Bei meiner Freundin hat es damals geklappt, musste nur eine bevorzugte Bearbeitung beim Bürgerbüro beantragen.

Ich würde Montag einfach mal da hin gehen und nachfragen, vielleicht gibt es da ja auch was Vorläufiges...
 

Matthi

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Einen Versuch isses wert, ich hoffe mal das klappt mit den Öffnungszeiten...
Danke für den Tip!
Ist ja wirklich nicht weg sowas...
 

Matthi

Gummipapst
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Ich hab vor der Tür leider nur Nordsee, da geht (noch?!) nicht so viel... :(
 

Gufihannes

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Bald ist doch wieder Makrelenzeit dann gehts rund :)

Hab noch ein Gutschein für die Möve von Bernersiel aus, bin mal gespannt auf den Dampfer...
 

Basti

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Eben kurz, bevor es teuer wird:

Du benötigst den BUNDES-Fischereischein. Das ist der Blaue, der ein Lebe lang gültig ist. Kannst bei dir für 30 (?)€ im Bürgerbüro beantragen. Der einfache Fischereischein/Prüfungsnachweis (Grün) reicht NICHT aus!

Spreche da aus eigener Erfahrung, tu dir den Gefallen.
 

Schlotangler

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www.TeamSchlotangler.de
Hier noch mal ein Link zur Seite des LandesSportFischerVerbandes Schleswig-Holstein.
Dort steht beschrieben, wo das Freie Angeln erlaubt ist ohne zusätzlichen Erlaubnisschein.
Wobei der letzte Abschnitt bei dem Achtung nicht eindeutig geklärt ist. Für die Eider sollte man sich extra noch mal informieren....

LSFV-SH
Gruß
Torben
 

Matthi

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Basti schrieb:
Eben kurz, bevor es teuer wird:

Du benötigst den BUNDES-Fischereischein. Das ist der Blaue, der ein Lebe lang gültig ist. Kannst bei dir für 30 (?)€ im Bürgerbüro beantragen. Der einfache Fischereischein/Prüfungsnachweis (Grün) reicht NICHT aus!

Spreche da aus eigener Erfahrung, tu dir den Gefallen.

Also ich war heute im Rathaus und habe mich erkundigt, Donnerstag bekomme ich gegen Vorlage von Personalausweis, Prüfungsnachweis, einem Lichtbild und 35€ Gebühr einen Fischereischein ausgehändigt - in der Hoffnung, dass es dann der Richtige ist ;)


Danke auch an Schlotangler, das habe ich schon gecheckt, bin in der Gegend um Schönberg (bei Kiel), da kann ich an der Ostsee auf jeden Fall angeln - mit dem Fischereischein versteht sich.

Hat sonst noch jemand Tips - dürfen auch gern praktischer Natur sein :-D
 

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