Elsass: wie läuft mit Schlauchboot und Benzin Motor?

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emacox

Schusshecht-Dompteur
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Hallo zusammen. Ich habe entschieden, mir ein Schlauchboot zuzulegen bzw ein Allroundmarin Vario 320 mit Tohatsu MFS5 DSL (5 PS). Da stellt sich die Frage, was in Elsass erforderlich ist. Soweit ich weiß, Motoren bis 15 PS seien führerscheinfrei in Deutschland unabhängig von der Bootslänge und keine Zulassung nötig. Muss man einen Namen anbringen? Kennzeichen? Pflichtanmeldung?

Vermutlich gelten für Frankreich dieselben Regeln, sonst wäre der Rhein "aufgespaltet", was nicht möglich ist. Leider ist mein Französisch so gut wie mein japanisch, bei franz. Wasserschutzpolizei nach Infos suchen ist extrem mühsam, Website ist nur auf französisch und Google gibt mir keine Hilfe. ...deswegen frage ich euch hier.

Bedanke mich für alle möglichen Infos. Grüße

Gerade das gefunden: https://www.dmyv.de/toerninfo/reviere/international/frankreich#c4418
 
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Fidde

BA Guru
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Moin, auf deutschen Binnenwasserstraßen besteht schon bei einer geringen Motorleistung eine Kennzeichnungspflicht. Elsass=Ausland= Internationaler Bootsschein (ADAC)
 

emacox

Schusshecht-Dompteur
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Der Vorstand eines Yachtclubs hat anderes gemeint . Jedenfllas in der Website da steht: "Auf französischen Gewässern sind alle Boote über 5 m Länge registrierungs- und kennzeichnungspflichtig. Für Boote mit einer Länge von 2,5-5 Metern gilt dies nicht, es sei denn, die Motorisierung beträgt über 4,5 kW. Der Internationale Bootsschein (IBS) vom DMYV wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt". Also keine Pflicht ! Dann folgt....

"Auf dem Rhein, sowie auf dem großen elsässischen Kanal, ist die Schifffahrt den internationalen Regeln Kleinfahrzeuge müssen mit einem amtlichen Kennzeichen an beiden Vorderseiten versehen sein oder durch besondere Vorschriften der zuständigen Behörde ihr Name oder ihre Devise. Darüber hinaus ist, in dem Fall, Name und Anschrift ihres Eigentümers an einer gut sichtbaren Stelle an der Innen- oder Außenseite des Kleinfahrzeugs anzubringen. die sich aus der Mannheimer Akte ergeben, unterworfen". Eher unklar, ob das für alle gilt oder nur für Anmeldungspflichtige Boote. Wenn keine Anmeldungspflicht besteht, Frage ich mich, was ich anbringen soll.... Mmha.
 

Rindvieh

Twitch-Titan
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Hallo zusammen. Ich habe entschieden, mir ein Schlauchboot zuzulegen bzw ein Allroundmarin Vario 320 mit Tohatsu MFS5 DSL (5 PS). Da stellt sich die Frage, was in Elsass erforderlich ist. Soweit ich weiß, Motoren bis 15 PS seien führerscheinfrei in Deutschland unabhängig von der Bootslänge und keine Zulassung nötig. Muss man einen Namen anbringen? Kennzeichen? Pflichtanmeldung?

Vermutlich gelten für Frankreich dieselben Regeln, sonst wäre der Rhein "aufgespaltet", was nicht möglich ist. Leider ist mein Französisch so gut wie mein japanisch, bei franz. Wasserschutzpolizei nach Infos suchen ist extrem mühsam, Website ist nur auf französisch und Google gibt mir keine Hilfe. ...deswegen frage ich euch hier.

Bedanke mich für alle möglichen Infos. Grüße

Gerade das gefunden: https://www.dmyv.de/toerninfo/reviere/international/frankreich#c4418
Hallo,

hast du schon mal WSA Oberrhein gegoogelt? Dort gibt es ein Merkblatt für den Elsass!
Vielleicht irre ich mich ja aber auf dem Rhein sind weiterhin nur fünf PS ohne Führerschein zulässig!

Gruß
 

Pabstat

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Da der geneigte Franzose direkt an der Grenze idR deutsch spricht, auch wenn sie es nicht gerne zugeben: schreib doch dein Anliegen einfach an eine entsprechende Stelle, vielleicht die französische Wasserschutzpolizei auf Höhe Straßburg/Kehl. Oder frag die deutschen Kollegen, die werden es dir auch sagen können.
 

ae71

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Ist bei mir schon über 10 Jahre her, aber damals mußte ich mein Schlauchboot (2,70m) in Freiburg bei der Wasserwirtschaftsamt anmelden, damit ich im Elsass angeln darf. Und ich habe nur ein EMotor dran auch der wurde mit eingetragen. Dann an das Schlauchboot das Kennzeichen dran. Regel war alle Boote die über 2m lang sind zu registrieren. Ob das noch so ist weiß ich nicht.
Würde beim Angelladen in Ettenheim beim Fishermens nachfragen die verkaufen die Angelkarten für das Elsass.
 

emacox

Schusshecht-Dompteur
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Hallo,

hast du schon mal WSA Oberrhein gegoogelt? Dort gibt es ein Merkblatt für den Elsass!
Vielleicht irre ich mich ja aber auf dem Rhein sind weiterhin nur fünf PS ohne Führerschein zulässig!

Gruß
Tatsächlich:
Kennzeichnungspflicht / Mitführen von Dokumenten:
Auf französische Binnengewässer müssen alle Boote mit einer Motorstärke über 6 PS oder einer Länge
über 5 m mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein.
Beim Führen eines Sportbootes muss der Bootsführer auf Verlangen der Kontrollbehörden,
Sportbootführerschein und Bootspapiere vorweisen können.
Führerscheinpflicht für Kleinfahrzeuge:
Ausländische Bootsführer müssen den Bootsführerschein besitzen, der im Heimatland zum Befahren
vergleichbarer Gewässer bzw. Boote vorgeschrieben ist.
Auf dem Rhein muss der Fahrer eines Fahrzeuges über 15 Metern Länge Inhaber des
Rheinschifferpatentes bzw. Sportbootpatent sein.

So wie Ab 10 m³ Wasserverdrängung ist der Eintrag ins Binnenschiffsregister vorgeschrieben.

https://www.wsaoberrhein.wsv.de/Web.../bootsanmeldung_node.html#doc2311326bodyText3


Also nichts brauche ich.
 

Anhänge

Kleinfahrzeugen.pdf
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emacox

Schusshecht-Dompteur
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Ist bei mir schon über 10 Jahre her, aber damals mußte ich mein Schlauchboot (2,70m) in Freiburg bei der Wasserwirtschaftsamt anmelden, damit ich im Elsass angeln darf. Und ich habe nur ein EMotor dran auch der wurde mit eingetragen. Dann an das Schlauchboot das Kennzeichen dran. Regel war alle Boote die über 2m lang sind zu registrieren. Ob das noch so ist weiß ich nicht.
Würde beim Angelladen in Ettenheim beim Fishermens nachfragen die verkaufen die Angelkarten für das Elsass.
Bei welchen strecken am Rhein gilt Fahrverbot mit Benzin? Wenn es gibt. Danke
 

emacox

Schusshecht-Dompteur
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Hier ist die Antwort mit Copy and paste:

Sehr geehrter xxxx

Boote ab einer Motorisierung von 3,5 PS (2,21 Kw) benötigen ein Kennzeichen. Informationen dazu finden Sie weiter unten im Text. Die Vorschriften auf dem Rhein sind in Frankreich und Deutschland gleich. Es gilt die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung. https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/RheinSchPV/RheinSchPV-node.html

Bereiche auf dem Rhein, die nicht befahren werden dürfen, sind als solche direkt vom Wasser aus beschildert. Eine Übersicht gibt es nicht. Auf unserer Homepage unter: https://www.wsa-oberrhein.wsv.de/We...id=38932241B815B72F0F66629063D965A2.live11313

Gibt es wichtige Informationen und Merkblätter die für Sie sicher Interessant sind.

Wenn Sie ein Kennzeichen für Ihr Schiff beantragen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Bitte den Antrag ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Hier der Link:

https://www.gdws.wsv.bund.de/Shared...Kleinfahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Wichtig beim Antrag ist auch ganz oben auszuwählen, von welchem Amt Sie das Kennzeichen wollen !

MA- Vorzeichen für Mannheim, FR- Vorzeichen für Freiburg

2. Kopie vom Personalausweis beifügen

3. Kopie von den Kaufbelegen (Boot und Motor) beifügen.
4. Sollten Sie im Besitz des Bootsscheines (grauer Schein) sein, müssen Sie diesen im Original beilegen. Achtung: Eine Bearbeitung per Mail ist dann nicht mehr möglich ! Die Unterlagen müssen dann per Post geschickt werden

5. Bei Booten welche außerhalb der EU gekauft wurden benötigen wir einen Zollvermerk

Achtung: Einzig akzeptiertes Format ist PDF !!! Kein .JPG, .TIF, GIF oder ähnliches.

Unterlagen, die nicht im PDF Format gesendet werden, können nicht bearbeitet werden.

Schicken Sie nun alles per Mail über WSA-Oberrhein@wsv.bund.de zurück an uns. Wenn Sie wie oben beschrieben den Original Bootsschein des Vorbesitzers haben, geht nur die Postvariante ! Beachten Sie dann, dass Sie die Unterlagen für Ihr gewähltes Kennzeichen "MA" nach Mannheim senden und für "FR" nach Freiburg.

Die Dauer der Bearbeitung beträgt per Mail oder per Post in der Regel maximal zwei Wochen. Wir bitten von telefonischen Rückfragen über den Bearbeitungsstand abzusehen. Sollten Sie zwei Wochen nach Absendung der Unterlagen keine Antwort erhalten ist jedoch eine Rückfrage erwünscht.
 

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