Ich habe mich bei den Herrn Richter vom Amt schlau gemacht.
Sehr geehrter Herr xxxx,
mit der Verordnung zur Änderung fischereirechtlicher Verordnungen vom
22.10.2009 (GVOBl. MV S. 641), in Kraft getreten am 19.11.2009, wurde in
der Küstenfischereiverordnung § 9 Ziffer 5 Satz 2 aufgehoben. Insoweit
besteht für die Küstengewässer kein Verankerungsgebot mehr und das
Angeln vom treibenden Boot in den Fischereibezirken ist zulässig.
Das Schleppangeln in den Fischereibezirken ist von der Regelung jedoch
nicht betroffen und bleibt verboten.
mfg
gez.
Richter
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
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2/18/2010 5:56 >>>
Werter Herr Richter,
es gibt unter den Anglern die Diskussion zum treiben lassen beim Angeln
und zum Schleppangeln.
Ist das Schleppangeln erlaubt ja oder nein.
Darf das Boot beim Angeln treiben ja oder nein.
Es wäre schön wenn sie mir die Antwort so schnell wie Möglich geben
können.
MfG G. xxxxx
Stralsunder Meeresanglerclub
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
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