gesetzlich festgelegt:
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-KüFischVMV2006V5P9/part/S
§ 9
Fischfang mit der Handangel und der Köderfischsenke
Ziffer 6 -->
Boote sind während des Angelns
a)
im Strelasund, im Norden begrenzt durch eine Linie vom Bessiner Haken (54° 22,25’ N; 13° 07,60’ E), welche der Grenze des Nationalparkes Vorpommersche Boddenlandschaft bis zum Uferschnittpunkt auf der Position 54° 22,97’ N; 13° 04,40’ E folgt und im Süden begrenzt durch die Verbindungslinie der Anleger der Glewitzer Fähre in Stahlbrode und Glewitz,
b)
im Rassower Strom und Wieker Bodden, im Westen begrenzt durch die Abgrenzung des Fischschonbezirkes Libben und im Osten begrenzt durch die Verbindungslinie der Anleger der Wittower Fähre Süd und Nord, sowie
c)
in dem Having genannten Gewässerteil des Greifswalder Boddens innerhalb der Abgrenzung vom westlichen Ufer des Ortes Neu Reddevitz bis zur westlichen Ausdehnung des Reddevitzer Höft zu verankern.
Ausgenommen hiervon ist das Driftangeln unter Verwendung eines Treibankers. Die Beschaffenheit des Treibankers kann von der oberen Fischereibehörde durch Allgemeinverfügung vorgeschrieben werden.
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Ankergebot / Ankerpflicht
Für bestimmte Gewässerteile der Küstengewässer (
Strelasund, Rassower Strom, Wieker Bodden und die
Having im nö. Greifswalder Bodden) wurde in § 9 Ziffer 6 der Küstenfischereiverordnung des Landes MV ein
Ankergebot (Pflicht zum Ankern) bei der Ausübung des Angelns vorgeschrieben. Als Anker ist dabei eine Einrichtung anzusehen, mit der ein Wasserfahrzeug auf Grund festgemacht wird, um nicht durch Wind, Strömung, Wellen oder andere Einflüsse abgetrieben zu werden. Ersatzweise kann ein Treibanker für das Driftangeln eingesetzt werden (die technischen Maße des Treibankers wurden mit Allgemeinverfügung bestimmt). Die häufig gestellte Anfrage, ob als Anker auch ein sogenannter elektronsicher Anker (GPS-gesteuerter E-Motor, i-Pilot etc.) für das Halten der Position genutzt werden kann, ist daher negativ zu beantworten.
Entsprechend ist nicht in allen Bodden Ankern verpflichtent? Das ein Bugmotor nicht als Anker gilt ist klar (keine feste Verbindung Boot-Gewässergrund).