Hallo,
a) Anmeldung erst ab 3 PS erforderlich. Wenn Anmeldung, dann im Land des Wohnsitzes des Halters, wenn das Boot auch in Deutschland genutzt werden soll. Wobei das - wichtig! - nur für Bundeswasserstraßen gilt. Auf Landesgewässern können ggf. andere Regelungen gelten. Hier lohnt ein Blick ins jeweilige Landesgesetz. Dein E-Motor hat aber ganz sicher keine Anmeldpflicht zur Folge. Im Boot muss dann allerdings dennoch ein Schild mit Name und Anschrift des Halters fest montiert sein.
b) In Holland gelten teilweise ziemlich strenge Regeln, die ich allerdings nicht genauer kenne. Dies betrifft z.B. das Mitführen von Rettungsmitteln, Mann-über-Bord-Leine beim Fahrer, Regelwerk und was weiß ich noch. Du solltest Dich unbedingt vorher mal konkret dazu schlau machen, ab welchen Bootsgrößen welche Vorschriften gelten.
Grüße,
Wolf