Bootstrailer - Probleme bei Anmeldung

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christophm

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Hallo, brauche mal einen Tipp von jemandem, der sich mit Anhängern bzw. deren Formalitäten auskennt.

Habe einen gebrauchten Bootstrailer gekauft (Vertrag gemacht und angezahlt).
Als Papier habe ich TÜV-Bescheinigung und ABE (so ein grüner Lappen) erhalten, auf dem auch die letzte Zulassung eingetragen mit Siegel eingetragen ist.

Nun wollte ich den Hänger anmelden. Bei der Zulassungsstelle sagen sie jetzt, dass die Zulassungsbescheinigung fehlen würde und sie so nicht anmelden können.
Verkäufer sagt, es habe keine Zulassungsbescheinigung gegeben.

Ich hatte noch nie einen Hänger. Was ist denn da an Papieren üblich? Fundstellen im Internet sind widersprüchlich.
 

donak

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Könnte daran liegen, dass der Anhänger vorher eine grüne Nummer hatte und damit über das Auto versichert war. Ganz sicher bin ich mir da gerade nicht, ich glaube aber, dass ich vor dem selben Problem stand. Aber ich habe eine Zulassungsbescheinigung, bin da gerade etwas unsicher.
 

PM500X

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Jede Zulassungsbehörde und jeder Sachbearbeiter kocht da leider oftmals sein eigenes Süppchen. Die Rechtslage lässt da leider in manchen Bereichen etwas Interpretationsspielraum...Behörden halt.

Welche ZB meinen sie denn? Teil I (=Fahrzeugschein) oder Teil II (=Fahrzeugbrief)? Wenn der Trailer vorher zugelassen war, dann muss zumindest eine ZB I (=Fahrzeugschein) vorhanden sein. Selbst wenn der Trailer nicht mehr zugelassen war, müsste der Besitzer die eigentlich noch haben.

Ich hatte einen Kaufvertrag, den Trailerpass, die ABE und die letzte Bescheinigung vom TÜV. Bei unserem Landratsamt hat das gereicht. Mir wurde dann eine neue ZB I (=Fahrzeugschein) ausgestellt.

Könnte daran liegen, dass der Anhänger vorher eine grüne Nummer hatte und damit über das Auto versichert war.

Insofern in der ABE explizit steht, dass es sich um einen Sportbootanhänger handelt, ist das Thema Versicherung völlig unerheblich für die Zulassung.
 

christophm

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Jede Zulassungsbehörde und jeder Sachbearbeiter kocht da leider oftmals sein eigenes Süppchen. Die Rechtslage lässt da leider in manchen Bereichen etwas Interpretationsspielraum...Behörden halt.

Welche ZB meinen sie denn? Teil I (=Fahrzeugschein) oder Teil II (=Fahrzeugbrief)? Wenn der Trailer vorher zugelassen war, dann muss zumindest eine ZB I (=Fahrzeugschein) vorhanden sein. Selbst wenn der Trailer nicht mehr zugelassen war, müsste der Besitzer die eigentlich noch haben.

Ich hatte einen Kaufvertrag, den Trailerpass, die ABE und die letzte Bescheinigung vom TÜV. Bei unserem Landratsamt hat das gereicht. Mir wurde dann eine neue ZB I (=Fahrzeugschein) ausgestellt.



Insofern in der ABE explizit steht, dass es sich um einen Sportbootanhänger handelt, ist das Thema Versicherung völlig unerheblich für die Zulassung.

Oh weia, Interpretationsspielraum bei Behörden hört sich schwierig an.
Ich vermute, sie wollen ZB1 (meine Frau war bei der Anmeldung, da ich zu Amtszeiten nicht von meinen Videocalls wegkomme...)
Zugelassen war er auf jeden Fall. Auf der Rückseite der ABE sind mit Amtssiegeln zwei Zulassungen mit Kennzeichen vermerkt. Die letzte von 2016.
Kaufvertrag, TÜV und ABE habe ich auch. Trailerpass nicht. Gibt es sowas bei jedem Hänger?
 

donak

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Jede Zulassungsbehörde und jeder Sachbearbeiter kocht da leider oftmals sein eigenes Süppchen. Die Rechtslage lässt da leider in manchen Bereichen etwas Interpretationsspielraum...Behörden halt.

Welche ZB meinen sie denn? Teil I (=Fahrzeugschein) oder Teil II (=Fahrzeugbrief)? Wenn der Trailer vorher zugelassen war, dann muss zumindest eine ZB I (=Fahrzeugschein) vorhanden sein. Selbst wenn der Trailer nicht mehr zugelassen war, müsste der Besitzer die eigentlich noch haben.

Ich hatte einen Kaufvertrag, den Trailerpass, die ABE und die letzte Bescheinigung vom TÜV. Bei unserem Landratsamt hat das gereicht. Mir wurde dann eine neue ZB I (=Fahrzeugschein) ausgestellt.



Insofern in der ABE explizit steht, dass es sich um einen Sportbootanhänger handelt, ist das Thema Versicherung völlig unerheblich für die Zulassung.

Ganz so unerheblich ist das nicht, denn ohne Versicherung keine Anmeldung, egal ob Sportbootanhänger oder nicht. Du musst ihn ja nicht mit einer grünen Nummer anmelden, nur bei Anmeldung mit grüner Nummer entfällt das mit dem Versicherungsnachweis. Ob man nun die Zulassungbescheinigung Teil II (Brief) braucht weiß ich nur gerade nicht, aber man kann sich die definitiv neu ausstellen lassen.
 

PM500X

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Zugelassen war er auf jeden Fall. Auf der Rückseite der ABE sind mit Amtssiegeln zwei Zulassungen mit Kennzeichen vermerkt. Die letzte von 2016. Kaufvertrag, TÜV und ABE habe ich auch. Trailerpass nicht. Gibt es sowas bei jedem Hänger?

Das mit der ABE ist praktisch nur die Bestätigung, dass die ABE generell noch gültig ist. Hat nur indirekt mit der Zulassung zu tun. Trailerpass ist meines Wissens nach nur für dich. Der hat keine rechtliche Anwendung.

Ganz so unerheblich ist das nicht, denn ohne Versicherung keine Anmeldung, egal ob Sportbootanhänger oder nicht. Du musst ihn ja nicht mit einer grünen Nummer anmelden, nur bei Anmeldung mit grüner Nummer entfällt das mit dem Versicherungsnachweis.

Ein Sportbootanhänger ist bei Betrieb über das Zugfahrzeug mitversichert. Eine Versicherung ist optional und nur notwendig, wenn man zB Angst hat, dass der Anhänger ohne angehängten Pkw wegrollen könnte und ein anderes Auto beschädigt. Und ich gehe schwer davon aus, dass er seinen Bootstrailer auch als Bootstrailer anmeldet, um das grüne Kennzeichen zu bekommen.
 

christophm

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Versicherung ist erstmal "egal". Haftpflichtversichern würde ich den auch mit grüner Nummer wg. Wegrollen. Aber erstmal muss ich das mit dem Anmelden schaffen. Und das scheint ja eher von anderen Fragen abhängig zu sein als von grünem oder schwarzem Kennzeichen.
 

marco/Hb

Gummipapst
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Hi,
wenn du deinen Trailer mit einer grünen Nummer anmelden willst, benötigst du keinen Versicherungsnachweis. Im angekuppelten Zustand is der Trailer über das Zugfahrzeug mitversichert. Es is aber ratsam den Trailer trotzem zu versichern, falls der Trailer im abgekuppelten Zustand mal selbstständig macht. Bei mir ist der Trailer zum Beispiel über die Bootskasko mitversichert.

Gebrauchte Trailer habe ich bisher nicht angemeldet/ umgemeldet.

Bei der Anmeldung von meinen neuen Trailer braucht ich bisher nur immer einen Kaufvertrag vorlegen und die COC Papiere (Konfomitätsbescheinigung ) vom Hersteller. Damit wurde mir dann die Zulassungsbeischeinigung Teil 1 ausgestellt. Eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 habe ich bei einem grünen Kennzeichnen nicht bekommen.

Wenn du die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vom Vorbesitzer vorliegen haben solltest, dann sollte eine Ummeldung doch kein Problem darstellen... sollte sie nicht vorhanden sein, dann müsste anhand der COC Papiere vom Hersteller eine neue ausgestellt werden.

Vielleicht hilft es dir ein wenig weiter..

Gruß Marco
 

Roede

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wenn du die Zulassungsbescheinigung 1 hast, ist der Hänger noch angemeldet. Ansonsten must du die Abmeldebescheinigung des Vorbesitzers vorlegen. Sonst wird das nichts
 

Bookwood

Barsch Vader
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Versicherung ist erstmal "egal". Haftpflichtversichern würde ich den auch mit grüner Nummer wg. Wegrollen. Aber erstmal muss ich das mit dem Anmelden schaffen. Und das scheint ja eher von anderen Fragen abhängig zu sein als von grünem oder schwarzem Kennzeichen.
Bist Du schon weiter gekommen bzw. gibts was Neues zu vermelden?
 

christophm

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Bist Du schon weiter gekommen bzw. gibts was Neues zu vermelden?
Danke der Nachfrage. Der Verkäufer des Trailers (der ihn selbst wohl nie angemeldet hatte) hat angeblich wiederum beim Vorbesitzer den Fahrzeugschein aufgetan und will ihn mir nächste Woche bringen. Hoffe, dass es dann klappt...
 

Cybister

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Ein Sportbootanhänger ist bei Betrieb über das Zugfahrzeug mitversichert. Eine Versicherung ist optional und nur notwendig, wenn man zB Angst hat, dass der Anhänger ohne angehängten Pkw wegrollen könnte und ein anderes Auto beschädigt. Und ich gehe schwer davon aus, dass er seinen Bootstrailer auch als Bootstrailer anmeldet, um das grüne Kennzeichen zu bekommen.

Auch ein Anhänger für Sportzwecke sollte eine Haftpflicht haben. Besser ist das....Abgesehen davon ist jeder Anhänger im Betrieb an die Haftpflicht des Zugfahrzeugs gebunden. Fahr mal mit dem Anhänger rückwärts beim rangieren gegen ein anderes Auto. Da gehen die Prozente des Autos hoch. Anhänger Versicherung bleibt unbelastet.
Was richtig spassig wird: auf einem Sportanhänger Baumaterial transportieren. Steuerhinterziehung :) z.B im Pferdeanhänger Heu für die Hafervergaser fahren: auch böse.
 

blankmaster

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Auch ein Anhänger für Sportzwecke sollte eine Haftpflicht haben. Besser ist das....Abgesehen davon ist jeder Anhänger im Betrieb an die Haftpflicht des Zugfahrzeugs gebunden.

Yep.
Die Anhängerversicherung gilt zudem nur, wenn der Anhänger sich am Zugfahrzeug angekoppelt befindet.
Rollt der Anhänger unangekoppelt mal weg - geht dann aufs Haus.
Was ist, wenn der Anhänger auf der Autobahn/Landstraße sich selbstständig macht ? Geht auch aufs Haus.
Bei Sachschäden mag das noch gehen. Bei Personenschäden kann es richtig übel werden.

Was Versicherungen sich alles einfallen lassen, um einen offensichtlich von uns verursachten, hohen Schaden NICHT bezahlen zu müssen, durften wir kürzlich erleben. Es war uns der Unfallbeteiligten gegenüber nach vielen Monaten irgendwann peinlich, dass unsere Versicherung die Zahlung verzögert hat, bis es nicht anders ging.
Bei einer Versicherung, die mit C anfäng und mit ekt aufhört werden wir nie wieder etwas abschließen.
Eine Anhängerversicherung kostet im Jahr weniger als eine halbe Tankfüllung.

Gruß
BM
 

christophm

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kann ich einen Hänger mit grünem Kennzeichen ganz normal Haftpflicht versichern? Und was ist die Steuerersparnis?
 

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