Beschädigtes Rutenrohr aus Übersee annehmen???

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Kaprifischer1973

Finesse-Fux
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Ich warte jetzt schon einige Zeit auf meine Rutenbestellung aus US.
Jetzt ist es endlich durch den Zoll und nun kommt das nächste Problem.
Lt. Tracking "Beschädigung/Inhaltskontrolle"
Es sind 2 Ruten. Würdet ihr die Sendung annehmen?
Es könnte ja eine heil sein. Zollgebühren muss ich aber sicher für beide zahlen.
 

Kaprifischer1973

Finesse-Fux
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In meinem Fall, in Österreich, läuft das anders.

Paket kam mit USPS. Wird von der österreichischen Post verzollt. Bringt dann der Postbote und dort sind EUst und Zoll gleich beim Boten zu bezahlen. Dann bekommst dein Paket.
 

donak

Bigfish-Magnet
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Wenn das beschädigt ist, würde ich den Postboten darauf hinweisen und mit dem reingucken, wenn der sich quer stellt würde ich es nicht annehmen.

Kann aber ja sein, dass "Beschädigung/Inhaltskontrolle" der Standart Satz ist, wenn der Zoll das Paket geöffnet hat, um zu sehen was drin ist.
 

Juri_Dalik

Echo-Orakel
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Hatte ich vor einer Woche, die Verpackung war stark eingedrückt aber die Rute ganz . Also Glück gehabt , wie der Ablauf bei einer Beschädigung aussieht weiß ich jedoch nicht.
Über welchen paketdienst hast du bestellt ?
 
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GANZ WICHTIG!!! Eine äußere Beschädigung immer direkt dem Fahrer melden und gegezeichnen lassen. Ansonsten verfällt jeglicher Anspruch. So steht es in den Vertragsbedingungen von DPD und GLS! Wenn das defekte Paket beim armen Nachbar landet, der davon keinen Plan hat, haste Pech gehabt, ODER ziehst vor Gericht...
 

Kaprifischer1973

Finesse-Fux
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Werde ich so machen!

Was würdet ihr tun wenn eine Rute heil ist und die andere gebrochen?
Die Steuer für beide muss ich ja bezahlen. Es gibt nur eine Rechnung. Wenn dann die Gebrochene zurück geht habe ich trotzdem die Gebühren entrichtet.
Bei der Ersatzlieferung fallen dann ja wieder Steuer und Zollgebühren an.
 

Ruti_Island

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Werde ich so machen!

Was würdet ihr tun wenn eine Rute heil ist und die andere gebrochen?
Die Steuer für beide muss ich ja bezahlen. Es gibt nur eine Rechnung. Wenn dann die Gebrochene zurück geht habe ich trotzdem die Gebühren entrichtet.
Bei der Ersatzlieferung fallen dann ja wieder Steuer und Zollgebühren an.

Entweder du sendest den oder die defekten Artikel zurück, dann werden dir auf Antrag die EUSt und der Zoll erstattet: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zo...ng/zurueckweisung_node.html#doc21596bodyText5

Andernfalls wäre die Ersatzlieferung Steuer- und Zollfrei, da es keinen Leistungsaustausch mehr gibt. Es ist ja nur eine Ersatzlieferung. Das wäre natürlich beim Zoll glaubhaft zu machen. Beispielsweise durch die Ursprungsrechnung und bspw. Mailverkehr.
 

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