@Tobsn: also entweder hast Du was anderes sagen wollen oder da existiert ein massives Missverständnis. Ich tippe aber auf ersteres und darauf, dass da statt "noch" ein "nicht" hätte stehen sollen
In der Regel ist in Schleppnetzen angelandeter Fisch gerade nicht mehr überlebensfähig. Was da als ungewollter Beifang - egal ob falsche Art oder falsche Größe - über Bord geht, ist in jeder Hinsicht verloren. Auf Grund des Fangprinzips eines Schleppnetzes fischt es auch bei Einhaltung der vorgegebenen Maschenweiten weit weniger größenselektiv als ein Stellnetz oder eine Reuse, so dass der Anteil zu kleiner Fische enorm ist. Diese Fische sollen zukünftig nicht mehr tot oder halbtot über Bord gehen, sondern genutzt und auf die Quote der jeweiligen Art angerechnet werden. Vollkommen sinnvoll.
Das Argument des Fischers bezüglich der Stellnetzfischerei ist im Übrigen auf dreiste Weise falsch. Die Maschenweite ist so gewählt (und vorgegeben!), dass untermaßige Fische das Netz durchschwimmen können. Die Anzahl der untermaßigen Fische in Stellnetzen ist daher - und das sagt ja selbst der Fischer im Artikel - sehr gering. Fische, die sich im Stellnetz verfangen haben, hängen darin im Bereich der Kiemen fest. Ein Fisch, der nur etwas länger im Stellnetz war, ist nicht mehr zu retten. Für die kleinen Küstenfischer, die mit Stellnetzen fischen, hat das praktisch überhaupt keine Auswirkungen
Zudem gilt das Verbot nur für quotierte Arten. In der Ostsee sind das lediglich Hering, Sprotte, Dorsch, Scholle und Lachs. Und die Scholle ist vom Rückwurfverbot auch noch ausgenommen.