Beifänge in der Schonzeit

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RaoulDuke

Echo-Orakel
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Ich habe gerade mit dem Kontrolleur von einem der Gewässer in dem ich ab und an angle telefoniert um zu fragen ob während der Hechtschonzeit, das Kunstköderangeln verboten sei.
Der meinte, dass man zwar mit Kunstködern auf Barsch angeln dürfe, wenn man allerdings einen Hecht hakt und die Aufsicht das mitkriegt würde man eine saftige Geldstrafe aufgebrummt bekommen (da einmal gehakte fische ja nicht mehr zurücksetztbar wären ...)
Allerdings traue ich der Aussage nicht so recht, da ich mir nicht vorstellen kann, dass man für einen ungewollten Beifang belangt werden kann. Kennt sich da von euch jemand mit der Gesetzeslage aus?

Bundesland ist das Saarland, falls das weiterhilft.
 

NorbertF

Master of Desaster
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So ein Schmarrn...dann dürfte man ja überhaupt nie angeln wenn irgendein Fisch Schonzeit hat. Es kann jeder Fisch auf jeden Köder beissen.
Selbst beim Karpfenfischen mit Boilie werden Hechte gefangen.

Untermassige und geschonte Fische sind zurückzusetzen, that's all.
Einmal gehakte Fische sind nicht mehr zurücksetzbar...spinnt der? Kennt der die Regel für Schonmaße nicht?

Daß Kunstköder verboten sind in der Hechtschonzeit ist durchaus denkbar, das ist vielerorts so. Musst du überprüfen (was du ja wolltest). Der Auskunft von dem Herrn würde ich da nicht trauen, der hat offenbar keine Ahnung.
Aber wenn es erlaubt ist musst du ganz normal geschonte Fische zurücksetzen, sonst nichts.
 

havel-walleye

Bigfish-Magnet
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Allerdings sollte man den Köder nicht so wählen, dass er selektiv die geschonte Art zum Biss verleitet. Nach dem Motto: "mit meinem Super Freddy wollte ich aber den PB-Barsch fangen, doch leider bissen nur Hechte drauf".
 

saschadoemer

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Ahoi,

§7 der saarländischen Fischereiordnung sagt aus:

§7 - Amtsblatt des Saarlandes schrieb:
Werden in offenen oder geschlossenen Gewässern untermaßige oder einem sonstigen Fangverbot unterliegende Fische gefangen, so sind sie unverzüglich mit der zu ihrer Erhaltung notwendigen Sorgfalt in das Wasser zurück zu setzen.

http://www.saarland.de/dokumente/thema_naturnutzung/Landesfischereiordnung.pdf

Damit wäre das Argument des nicht "Zurücksetzendürfens" nicht richtig.

Die Sache mit den Kunstködern ist wie von Norbert erklärt meist vereinsabhängig bzw. lokal geregelt und vielerorts auch Auslegungssache.

Ein 25cm Jerkbait geht in der Schonzeit auch nicht als Barschköder durch ;)

Edit:

Heute bin ich viel, viel zu langsam :D
 

RaoulDuke

Echo-Orakel
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ich hatte auch nicht vor mit der jerke auf barschjagd zu gehn ;D

danke für die schnellen antworten und ja der typ ist etwas eigenwillig, zwar im prinzip ein netter kerl, aber in sachen umgang mit gefangen fischen hat er teilweise merkwürdige ansichten.
 

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