Ich habe gerade mit dem Kontrolleur von einem der Gewässer in dem ich ab und an angle telefoniert um zu fragen ob während der Hechtschonzeit, das Kunstköderangeln verboten sei.
Der meinte, dass man zwar mit Kunstködern auf Barsch angeln dürfe, wenn man allerdings einen Hecht hakt und die Aufsicht das mitkriegt würde man eine saftige Geldstrafe aufgebrummt bekommen (da einmal gehakte fische ja nicht mehr zurücksetztbar wären ...)
Allerdings traue ich der Aussage nicht so recht, da ich mir nicht vorstellen kann, dass man für einen ungewollten Beifang belangt werden kann. Kennt sich da von euch jemand mit der Gesetzeslage aus?
Bundesland ist das Saarland, falls das weiterhilft.
Der meinte, dass man zwar mit Kunstködern auf Barsch angeln dürfe, wenn man allerdings einen Hecht hakt und die Aufsicht das mitkriegt würde man eine saftige Geldstrafe aufgebrummt bekommen (da einmal gehakte fische ja nicht mehr zurücksetztbar wären ...)
Allerdings traue ich der Aussage nicht so recht, da ich mir nicht vorstellen kann, dass man für einen ungewollten Beifang belangt werden kann. Kennt sich da von euch jemand mit der Gesetzeslage aus?
Bundesland ist das Saarland, falls das weiterhilft.