Barschangeln erlaubt?

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GoWild

Echo-Orakel
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Heyho,

hab mal ne ganz banale Frage zum Thema Schonzeiten.
Ich komme aus Bayern und fische aktuell vorwiegend am RMD- Kanal, da hier das Spinnfischen auf Zander noch bis zum 15.2 erlaubt ist.
Meine Frage bezieht sich jedoch aufs Barschangeln. Und zwar haben Barsche in Bayern ja bekanntelich keine Schonzeit, da im Erlaubnisschein keine generelles Verbot von Kunstködern etc. zu lesen ist, müsste man doch im Umkehrschluss ganzjährig auf Barsch fischen dürfen?
Oder unterliege ich da einem Irrtum?
 

Rocke

Gummipapst
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Erklärt sich von selbst, aber wenn Zander etc. mit Schonzeit dranhängt schnell wieder zurück ins Wasser.
 

GoWild

Echo-Orakel
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Weil es bei allen Vereinen hier so gahandhabt wird, dass ab dem 15.2 keien Kukö, stahlvorfächer usw mehr erlaubt sind. Beim Kanal handelt es sich alelrdings um ein Verbandsgewässer. trotzdem höre ich immer davon dass ab dem 15.2 der Kanal für Raubfisch "gesperrt" sein bzw. werde oft gefragt " darf man denn jetzt noch mit kukö angeln". DA ich in der Karte allerdings nichts von eienr derartigen regelung gelsen habe bin ich de rmeinung ich darf auf barsch. Meien angst ist halt, dass es in bayern da eine einheitliche regelung gibt... ist ja leider immernoch bayern! :D
 

Zanderlui

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also bei uns in hannover steht sowas nicht in der karte sondern in der gewässer ordnung....
auf der karte stehen die schonzeiten sowie mindestmaße und in der gewässerordnung dann zusätzlich das ab dem 15.1 keine kunstköder mehr erlaubt sind...
und da wie du schreibst es ja bayern ist und eben somit in jedem bundesland es anders sein kann, nehm dir doch am besten die telefonnummer des verbandes zur hand rufe dort an und gut...

und dann kannst du uns ja darüber informieren obs nun erlaúbt ist oder nicht...
 

GoWild

Echo-Orakel
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Auch wenn der Tipp gut war, bei Zanderlui hat man immer den Eindruck er meckert jemand an :D
Danke dir, werd mal beim Verband anrufen!
 

Zanderlui

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GoWild schrieb:
Auch wenn der Tipp gut war, bei Zanderlui hat man immer den Eindruck er meckert jemand an :D
Danke dir, werd mal beim Verband anrufen!

Es war kein meckern....
Ist aber eben das Problem das bei sowas eben aus vielen anderen Bundesländern dann die Varianten berichtet werden die aber womöglich im eigenen nicht richtig sind....
Deshalb muss man am besten hoffen das bei sowas jemand antwortet der im selben Bereich fischt oder am besten im selber Verein oder so ist, was aber meist sehr schwierig ist......

Ich habe das Glück wenn ich in der Heimat fische und da was wissen muss weiß ich wen ich hier im Forum Fragen kann da bekomme ich direkt Antwort, ansonsten Ruf ich auch irgendwo direkt an denn dann weiß man das man jemanden am anderen Ende hat der einen eine vernünftige Antwort gibt, da es meist die Verantwortlichen sind die man durch einen Anruf direkt kontaktiert.....
 

Fr33

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Kurzer Einwand.... mein damaliger Chef, bereits kurz vor der Rente, meinte immer zu mir: "Nur das geschriebene Wort zählt.."

Daher finde ich telefonische Aussagen immer gefährlich. Und gerade wenn es darum geht, ob der TE hier regelkonform oder falsch handelt (und damir Strafe droht) würde ich mich nur schriftlich absichern....

Sprich ne Email etc. bei Unklarheit senden und die Antwort ausdrucken und zu den Angelpapieren bei legen!
 

NorbertF

Master of Desaster
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GoWild schrieb:
Meien angst ist halt, dass es in bayern da eine einheitliche regelung gibt... ist ja leider immernoch bayern! :D

Es gibt keine einheitliche Regelung für ganz Bayern. Es gibt mehr als einen Verein in dem man KuKös während der Hechtschonzeit fischen darf.
Persönlich finde ich das auch gut und richtig, irgendeine Fischart hat ja immer Schonzeit, da dürfte man ja sonst nie fischen.
 

ambros

Nachläufer
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GoWild schrieb:
Heyho,

, da im Erlaubnisschein keine generelles Verbot von Kunstködern etc. zu lesen ist, müsste man doch im Umkehrschluss ganzjährig auf Barsch fischen dürfen?
Oder unterliege ich da einem Irrtum?

Schau Dir mal die letzte Seite unter Punkt "Fangbeschränkung" an!

Während der Schonzeit von Hecht und Zander und nach dem Erreichen des Fanglimits von Hecht und Zander ist jedes Spinnfischen (Blinkern oder Fischen mit Gummi-/Weichplastikködern) und Fischen mit Streamern sowie toten Fischen/Fischfetzen verboten.
 

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