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Graufisch

Barsch Simpson
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Greifswald
Heute die neuesten Regelungen aus Rostock vom 10.02.2009


Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit
und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
- Abt. Fischerei und Fischwirtschaft -
Az.: LALLF 7 / 7173

Allgemeinverfügung
zur Fischereiausübung im Hafen Stralsund

Zum Schutz der Fischbestände im Winterlager wird gemäß § 13 der Küstenfischereiverordnung
(KüFVO M-V) vom 28. November 2006 (GVOBl. M-V S. 843) die Fischereiausübung
im Hafen Stralsund jederzeit widerruflich wie folgt eingeschränkt:
1. Im nördlichen Teil des Hafens Stralsund (nördlich einer Linie vom nordöstlichen Ende
der Ballastkiste bis nördliches Ende der Mittelmole) und in den Kanälen (Fährkanal,
Semlower Kanal, Badenkanal, Querkanal, Heilgeistkanal und Langer Kanal
einschließlich Flotthafen) ist jegliche Fischereiausübung verboten.
2. Im südlichen Teil des Hafens Stralsund (südlich einer Linie vom nordöstlichen Ende
der Ballastkiste - nördliches Ende der Mittelmole bis zur Ziegelgrabenbrücke) ist die
Ausübung der Fischerei für jeden Fischereiausübungsberechtigten auf die
Verwendung einer Handangel und die Tageszeit von 9.00 bis 19.00 Uhr beschränkt.
3. Das Ködersystem darf mit einem einschenkligen Haken mit natürlichem Köder oder
Twister bestückt sein. Beschwerungselemente am Haken (Blei, Jigkopf o.a.) sind nicht
zulässig. Die Spannweite des Hakens (kürzester Abstand zwischen der Hakenspitze
und dem Schenkel) darf 9 mm nicht überschreiten (ausgenommen hiervon ist die
Verwendung von Texas Rig oder Carolina Rig mit Ködergrößen von mehr als 10 cm).
4. Die Einschränkungen zu Nummer 1 bis 3 gelten vom 16.02. bis 15.04.2009.
5. Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird im öffentlichen Interesse nach
§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung können gemäß § 25 Abs. 1 Ziffer 20
KüFVO als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die Bekanntmachung wird durch Aushang bei der oberen Fischereibehörde
(Fischereiaufsichtsstation Stralsund) und bei der Hansestadt Stralsund öffentlich bekanntgegeben
(ortsübliche Bekanntmachung). Die Allgemeinverfügung nebst Begründung kann
beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (DSt.Rostock)
eingesehen werden. Die Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung durch
Aushang als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist
innerhalb eines Monats, nachdem die Allgemeinverfügung bekanntgegeben worden ist,
schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit
und Fischerei, Thierfelderstr. 18, 18059 Rostock zu erheben.
Im Auftrag
Richter FiD Siegel

Petri auch weiterhin
 

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