Thomas_N
Echo-Orakel
Hallo,
nächstes Jahr möchte mich ein Bekannter aus dem Ausland zum Fischen besuchen. Nun habe ich herausgefunden, dass man in Hessen (ich wohne hier) einen "Touristenangelschein" bekommt, wenn man nachweisen kann, dass man einen ausländischen Fischereischein besitzt und keinen Wohnsitz in Deutschland hat (beides ist erfüllt!).
Nun habe ich irgendwo gelesen, dass dieser Schein nur 3 Monate gültig ist. Bedeutet dass, dass wenn der Bekannte mich nochmal besuchen möchte wir einfach einen neuen Tourischein beantragen können?
Was mich jedoch mehr interessiert ist die Frage, ob man mit dem Hessischen Schein dann auch in anderen Ländern fischen darf, z.B. in NRW.
Hat da jemand Erfahrungen mit?
Danke für die Antworten!
nächstes Jahr möchte mich ein Bekannter aus dem Ausland zum Fischen besuchen. Nun habe ich herausgefunden, dass man in Hessen (ich wohne hier) einen "Touristenangelschein" bekommt, wenn man nachweisen kann, dass man einen ausländischen Fischereischein besitzt und keinen Wohnsitz in Deutschland hat (beides ist erfüllt!).
Nun habe ich irgendwo gelesen, dass dieser Schein nur 3 Monate gültig ist. Bedeutet dass, dass wenn der Bekannte mich nochmal besuchen möchte wir einfach einen neuen Tourischein beantragen können?
Was mich jedoch mehr interessiert ist die Frage, ob man mit dem Hessischen Schein dann auch in anderen Ländern fischen darf, z.B. in NRW.
Hat da jemand Erfahrungen mit?
Danke für die Antworten!