Angelerlaubnis für ausländische Gäste

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bassonthefly

Bibi Barschberg
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Hallo alle miteinander,
ich habe eine Frage bezüglich der Angelerlaubnis für ausländische Gäste. Ich habe zur Zeit einen Japaner zu Gast, der mir heute sagte, er würde zufällig auch angeln. Ich würde das gerne nutzen, um das Eis etwas zu brechen. Nur weiß ich nicht, wie ich für ihn eine Erlaubnis, z.B. für die Kanäle im Ruhrgebiet kriegen soll, da er ja keinen Angelschein hat. In manchen Bundesländern gibt es ja solche Scheine für Zugereiste und Urlauber, wie sieht's in NRW aus?
Schöne Grüße,
Martin
 

posi86

Finesse-Fux
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Ich glaub Touristenanglerschein heißt das Ding, würde mal im örtlichen Angelgeschäft bzw. da, wo du Angelkarten kaufen kannst, fragen.
 

NorbertF

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Es geht so:
- einfach in irgendein Rathaus gehen (tatsächlich irgendeins, egal in welchem Ort)
- Fischereischein ausstellen lassen.
Ausländer ohne deutschen Wohnsitz können sich jederzeit überall einen befristeten deutschen Fischereischein ausstellen lassen.
- mit dem Fischereischein kann man dann wie jeder andere Angler auch seine Erlaubniskarten kaufen.
 

bassonthefly

Bibi Barschberg
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Ok, danke für die links, auf die Idee mit der unteren Fischereibehörde hätte ich auch so kommen können.
Jetzt ist die Sachlage folgendermaßen:
Der Kamerad bleibt zwar nur ein halbes Jahr, ist aber gemeldet. Damit müsste er einen japanischen Angelschein als Sachkundenachweis vorlegen. In Japan gibt es aber keinen Angelschein. Also muss er die Prüfung machen. Ist das nicht schön logisch? Ich habe ihn gefragt, ob er seinen Führerschein mit hat, dann hätte man den vielleicht einfach hinlegen können, wenn alles in japanisch drauf steht, aber er hat ihn nicht mit.
Ich schaue mal, ob ich das Amt hier nicht irgendwie bequatschen kann.
Schöne Grüße,
Martin
 

Nippon

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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bassonthefly schrieb:
Damit müsste er einen japanischen Angelschein als Sachkundenachweis vorlegen.

Soll er einfach ein Fangfoto von sich als Sachkundenachweis vorlegen :wink:
 

NorbertF

Master of Desaster
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Blöd gelaufen. Wenn er einen Wohnsitz in Deutschland hat, dann muss er die Prüfung machen. Da wird nichts zu machen sein.
 

Wolf

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Auf seinem japanischen Ausweis steht eine deutsche Adresse?
 

Xebulon

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Ich habe eine Frage, welches Bundesland stellt mir (Deutscher Staatsbürger in der Schweiz lebend) einen 5 oder gar 10 Jahresfischereischein aus der in NRW Gültigkeit hat ?
 

dietmar

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Hi,

jeder Bundesfischereischein wird in jedem Bundesland anerkannt. Zum Erwerb desselben benötigst du eine bestandene Fischereiprüfung. Die Fischereiprüfung musst du an deinem Wohnort ablegen, welchen du aber nicht hast. Da bin ich auch überfragt. Hast du keine Prüfung, hast einen deutschen Pass und lebst im Ausland, dann bleiben dir nur die "Urlaubsscheine" wie sie z.B. Schleswig-Holstein oder McPomm ausstellen. Die gelten dann für eine bis drei Wochen, wenn ich mich recht erinnere. Eine Ausnahmegenehmigung (gilt wohl ein Woche) zum Fischen bekommen sonst nur Ausländer mit Wohnort im Ausland. So war es zumindest mal vor etlichen Jahren. Ich weiss nicht, ob sich da etwas geändert hat.
 

Wolf

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Nach meiner bescheidenen Meinung hast Du mehrere Optionen:
A)
Du beantragst in NRW einen 5 Jahre gültigen Fischereischein nach §32 (5) des Landesfischereigesetztes NRW mit dem Nachweis der abgelegten Prüfung.

B)
Du meldest kurzzeitig einen Hauptwohnsitz in Niedersachsen an, holst Dir dort einen Fischereischein auf Lebenszeit und hast einen nach §32 (7) des Landesfischereigesetztes NRW in NRW gültigen Fischereischein.

C)
Du beantragst den unbegrenzt gültigen Fischereischein mit Nachweis der Prüfung in Brandenburg. Ich habe in den Normen des Landesfischereigesetztes Brandenburg keine Regelung gefunden, die einen dortigen Wohnsitz verlangen. ABER: die zuvor genannte Regelung des §32 (7) des Landesfischereigesetztes NRW gilt nur, wenn der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Erteilung in dem jeweiligen Bundesland lag. Heißt, es müsste im Fischereischein eine Brandenburger Adresse stehen. Also müsste man kurzzeitig mindestens einen Zweitwohnsitz dort anmelden (wenn der überhaupt reicht).

Alle Aussagen allerdings ohne Gewähr ;)
 

Xebulon

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Ich habe die Prüfung in NRW abgelegt Prüfnachweis vorhanden und habe immer einen Fünfjahresfischereischein gehabt. Als ich in die Schweiz ging konnte ich diesen nicht mehr verlängern (kein Wohnsitz in NRW) Jetzt muss ich Jeds Jahr meinen Einjahresschein verlängern lassen. Und SANA habe ich natürlich auch, Den bekommt man mit dem Deutschen Angelschein ohne Prüfung oder Ähnliches grade auf Lebenszeit.
 

Xebulon

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Grade Habe ich Mit der Gemeined in Konstanz gesprochen. SANA ist anerkannt hier kann ich den 10 Kahresschein lösen..... schwere Geburt
 

LazyS

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Schön, dass das klappt. Manchmal schon erstaunlich, wie schwer "einfache" Sachen sein können.
 

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