Nunja - Moritz hat hier wohl die gesetzliche Linie überschritten und sich womöglich strafbar gemacht.
Tatbestand dürfte Täuschung sein. Diese Praxis bezeichnet man als Mondpreise. Preise die nie zur Anwendung kamen oder wie im Falle Moritz sogar ein überhoher UVP.
Hier sind eigentlich die Behörden gefragt um den unlauteren Wettbewerb von Moritz Einhalt zu gebieten.
Weil es ein Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gibt.
https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/BJNR141400004.html
Wenn ich bei der Beantragung von Sozialleistungen falsche/fehlerhafte Angaben mache, bin ich halb im Knast. Für Fehler habe Ich zu haften. Ich denke das gilt so in der Form auch für alle geschäftlich operierenden Institutionen.
Gefordert sind in erster Linie die Konkurrenten von Moritz. Die müssten das zur Anzeige bringen, weil denen dadurch womöglich ein Verlust entstanden ist. Mir als aufgeklärten Kunden ist es rel. Brille. Als Newbie sieht die Sache schon ganz anders aus.
Ich werd bei der nächsten Klausur auch mal n Spurch drunter schreiben wie "Irrtüber vorbehalten".