• Hi Gast, Du bist neu hier. Um das Forum übersichtlich zu halten, bitten wir Dich, erst die Forensuche (Lupe oben rechts) zu bemühen, bevor Du ein neues Thema eröffnest. Vieles wird hier schon diskutiert. Vielen Dank fürs Verständnis und viel Spaß hier!

Pizarr0

Keschergehilfe
Registriert
10. Oktober 2022
Beiträge
19
Punkte Reaktionen
9
Alter
36
Ort
Nienburg
Moin zusammen,

Aus aktuellem Anlass bin ich auf der Suche nach einer Regelung in Niedersachsen (Weser) die die Abstände zu Schleusen und Wehren regelt.

Ich wurde jetzt mehrmals kontrolliert und nett gebeten mehr Abstand zu einer Schleuse zu halten.

Es würde ein Gesetz/Regelung (ich meinte er sagte NDS Fischereigesetz)
geben die besagt das in Niedersachsen 50m Abstand von Bauwerken wie Schleusen und oder Wehren etc. einzuhalten sind.

Kennt sich in dieser Thematik jemand aus?
In der Gewässerordnung vom Verein ist keine Regelung vorhanden. Bzw es gibt eine Karte in der eingezeichnet ist das man direkt hinter der Brücke/Schleusentor angeln darf.

Ich habe schon Online in der BinnenfischereiOrdnung gesucht und im Niedersächsischen Fischereigesetz aber ich finde dazu nichts…


vielen Dank schonmal an euch
 

Lukasss

Echo-Orakel
Registriert
10. Juni 2013
Beiträge
183
Punkte Reaktionen
464
Ort
Berlin
Bist du mit dem Boot unterwegs? Falls ja käme auch die Binnenschifffahrtsstraßenordnung (bzw. die Seeschifffahrtsstraßenordnung, je nachdem wo du dich befindest) in frage.

Erstere spricht bspw. von einem Abstand von 100m zu Wehren.
 

Spin+Fly

Bigfish-Magnet
Registriert
27. Juni 2007
Beiträge
1.624
Punkte Reaktionen
2.107
Ort
Spreewald
50 bis 100m sind durchaus üblich.
Schon mal in der Fischereiordnung deines Landes nachgeschaut?
.
 

Pizarr0

Keschergehilfe
Themenstarter
Registriert
10. Oktober 2022
Beiträge
19
Punkte Reaktionen
9
Alter
36
Ort
Nienburg

preparedfishing

Angellateinschüler
Registriert
10. Oktober 2023
Beiträge
9
Punkte Reaktionen
3
Alter
34
Ort
Karlsruhe
Hi,

was mir hierzu auffällt ist der Paragraph 10 des Nds. FischG. Hiernach ist nach Absatz 1 das Betreten grds. gestattet, es sei denn es besteht ein gesetzliches oder behördliches Betretungsverbot (Schifffahrtsrecht?).
Daneben könnte die Gemeinde aber auch nach Absatz 3 durch Verfügung verbieten, dass jemand bestimmte Grundstücke oder Anlagen betritt, sofern z.B. eine erhöhte Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht.
Evtl. mal noch in den Schifffahrtsvorschriften nachlesen und oder bei der Stadt anfragen.
 

Onkel Pauli

BA Guru
Registriert
5. März 2016
Beiträge
4.118
Punkte Reaktionen
8.677
Ort
Leipzig
Chatgpt schreibt dazu:

In Niedersachsen gelten für das Angeln an Schleusen besondere Regelungen. Es gibt einen festgelegten Mindestabstand, den Angler einhalten müssen, um die Sicherheit und den Betrieb der Schleusenanlagen nicht zu beeinträchtigen. Laut den allgemeinen Bestimmungen beträgt der Abstand zum Angeln in der Nähe von Schleusen **100 Meter**. Dies dient sowohl dem Schutz der Fischbestände als auch der Gewährleistung eines ungestörten Schleusenbetriebs.

Je nach Gewässer und regionalen Vorschriften können jedoch zusätzliche Regeln gelten. Es ist daher ratsam, sich vor Ort über die genauen Bestimmungen zu informieren oder in der jeweiligen Fischereiverordnung des Landes nachzulesen.
und
Die genauen Regelungen zum Angeln in Niedersachsen, einschließlich der Abstandsregelungen zu Schleusen, sind in verschiedenen Rechtsvorschriften festgelegt. Hier einige Quellen, wo du diese Informationen finden kannst:

1. **Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG)**: Das Fischereigesetz für Niedersachsen enthält allgemeine Regeln zum Fischfang und kann Hinweise auf Abstandsregelungen beinhalten.

2. **Fischereiordnungen der einzelnen Gewässer oder Regionen**: Oft gibt es regionale oder örtliche Bestimmungen, die speziell für bestimmte Gewässer gelten. Hier kann der Abstand zu Schleusen und anderen Anlagen genauer geregelt sein. Diese Verordnungen werden von den zuständigen Fischereibehörden oder den Pächtern der Gewässer herausgegeben.

3. **Lokale Angelvereine und Fischereibehörden**: Angelvereine oder die örtliche Fischereibehörde (z. B. Untere Fischereibehörde) haben oft detaillierte Informationen zu den geltenden Vorschriften, einschließlich der Abstandsregelungen zu Schleusen.

4. **Verordnung über die Freigabe von Gewässern für den Angelsport**: Manche Gewässer in Niedersachsen haben gesonderte Verordnungen, die das Angeln regeln. Hier könnten auch explizite Angaben zu Mindestabständen gemacht werden.

5. **Websites der Landesfischereiverbände**: Auf den Seiten des **Landesfischereiverbandes Weser-Ems** oder des **Landesfischereiverbandes Niedersachsen** gibt es oft Hinweise auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Angeln.

Um sicherzugehen, dass du die aktuellsten Informationen hast, ist es am besten, direkt bei der zuständigen Fischereibehörde nachzufragen oder die jeweilige regionale Fischereiordnung des Gewässers zu konsultieren.

Tatsächlich erstaunt es mich immer wieder, dass viele Angler nicht wissen, wo man die Informationen des Gesetzgebers herbekommt. In Sachsen bspw. findet man auf den Seiten des entsprechenden Ministeriums bspw. alle benötigten Informationen. U.a. auch für viel Angler die unbekannte "Mitteilung der Fischereibehörde". Dies wird in anderen Bundesländern doch nicht anders sein.

Wenn nichts hilft, würde ich persönlich immer offiziellen Stellen anschreiben und die mögliche Antwort speichern, so dass diese ggf. bei möglichen "Problemen" vorgelegt werden kann.
 

Pizarr0

Keschergehilfe
Themenstarter
Registriert
10. Oktober 2022
Beiträge
19
Punkte Reaktionen
9
Alter
36
Ort
Nienburg
Das ist recht schön das ChatGpt das sagt.
Aber welcher Paragraph soll das sein?

Ich habe online das NDS Fischereigesetz
Und die Binnenfischereiordnung NDS durchsucht und da finde ich dazu nichts… aber absolut nichts.

Und wenn man am Pranger steht hilft einem nur der Paragraph und nicht was die KI ausspuckt, das ist mein Problem.
 

Onkel Pauli

BA Guru
Registriert
5. März 2016
Beiträge
4.118
Punkte Reaktionen
8.677
Ort
Leipzig
Vor allen Dingen fabriziert ChatGpt auch mitunter kompletten Blödsinn und erfindet Quellen...
Es soll(te) auch keine Diskussion über KI werden. Schon gar nicht sollte man sich allein darauf verlassen.
Aber selbst in dem Output, der nur aus drei Worten generiert wurde, werden doch a) scheinbar offiziellen Quellen genannt und b) auch der Hinweis gegeben, dass man sich doch auch an die offiziellen Stellen wenden sollte. Angler, die nicht direkt an der Gesetzgebung beteiligt waren/sind, verbreiten mMn sehr oft gefährliches Halbwissen, was gesetzliche Regelungen betrifft. Zumal man, wenn diese Anfrage schriftlich macht, eine offizielle Antwort erhält und vor allem einen offiziellen Ansprechpartner hat.
 

Pizarr0

Keschergehilfe
Themenstarter
Registriert
10. Oktober 2022
Beiträge
19
Punkte Reaktionen
9
Alter
36
Ort
Nienburg
Ich habe die für mich geltenden Gesetze nach Stichworten wie „Abstand“ „Wehr“ „Schleuse“ etc. Durchsucht aber nichts dazu gefunden.
Jetzt kann ich davon ausgehen das es übergeordnet keine Regelung dazu gibt.

Oder aber ich es nicht gefunden habe und um da sicher zu gehen habe ich hier gefragt.

Und wenn du meine Beiträge gelesen hast siehst du das ich schon das zitiert habe was chatgpt ausgespuckt hat
 
Registriert
15. Juli 2009
Beiträge
10.075
Punkte Reaktionen
33.094
Ort
Tief im Westen...
Du wurdest „mehrmals“ an der Schleuse kontrolliert und mehrmals gebeten den Bereich zu verlassen, da es angeblich ein Gesetz/Regelung in dem für dich geltenden Fischereirecht gibt.

In dem Fall wäre doch der Kontrolleur dein erster Ansprechpartner und der kann dir doch sicher sagen woher seine Behauptung kommt.

Bei uns in NRW ist z.B. der komplette Schleusenbereich „verboten“. Allerdings wurde auf einer JHV beschlossen, dass das im Ermessen des Kontrolleurs, Schleusenwärters und der Wasserschutzpolizei liegt.

Vielleicht ist es bei dir ähnlich geregelt?!?
Einfach mal den Verband anschreiben.
 

Pizarr0

Keschergehilfe
Themenstarter
Registriert
10. Oktober 2022
Beiträge
19
Punkte Reaktionen
9
Alter
36
Ort
Nienburg
Der Kontrolleur sagte Niedersächsisches Fischereigesetz und das hab ich so hingenommen und mich dann auf die Suche begeben wo das dort steht oder wo es noch stehen könnte.
Wie zb. der Vereinsinternen Gewässerordnung (die ich natürlich vorher schon kannte)

Aber für mich ist es nicht zu finden und bisher hat hier leider oder auch gut für die Angler niemand den Abschnitt gefunden in dem das geregelt wird.
 

Oben