Zuerst an die Kohle denken! Ihr braucht einen vollstreckbaren Titel.
Das geht am billigsten und schnellsten mit einem Mahnbescheid, gegen den er keinen Einspruch einlegt. Möglich ist auch ein notarielles Schuldanerkenntnis (kostet Notargebühren). Die dritte, riskanteste und teuerste Variante wäre dann eine Klage vor dem Zivilgericht.
Was immer Ihr tut, beauftragt einen Anwalt, schon wegen der Kontakte.
Davon unabhängig kannst Du ihn auch anzeigen.
Das allein bringt Dir aber das Geld nicht zurück, sondern führt nur zur Bestrafung.
Einschlägiges Delikt dürfte wohl tatsächlich Untreue (§ 266 StGB) sein, außer er saß auf einer Schatztrue mit Bargeld (dann wohl eher Unterschlagung § 246 StGB). Die Anzeige solltest Du direkt zur Staatsanwaltschaft schicken. Die MÜSSEN bei der Summe ermitteln, sobald sie Kenntnis (egal woher) erhalten, es ist also egal, ob IHR das anzeigt oder nicht, sofern die Staatsanwaltschaft nur dienstlich Kenntnis von der Sache kriegt (normalerweise ist das aber eine Anzeige). Dass er wieder zurückbezahlt hat (falls er es tut), wäre dann zu seinen Gunsten strafmildernd zu bewerten. In Berlin käme im Falle der Rückzahlung und falls er bisher unbestraft ist, wahrscheinlich eine Bewährungsstrafe heraus (Achtung... hier ist für eine Prognose eine Glaskugel notwendig).
Du (oder der Vereinsvorstand oder jeder andere Mensch) kann die Anzeige aber auch bei der Polizei erstatten. Mit Untreue wissen aber manche Polizisten nicht so viel anzufangen, was nicht heißt, dass die doof sind.
Am wirksamsten dürfte sein, sich den vollstreckbaren Titel zu holen und die Möglichkeit der Anzeige klar zu machen. Die Drohung dürfte ihn zur Begleichung der Forderung motivieren (falls er Kohle hat). Euch nützt ja der Titel nichts, wenn er die "Offenbarungseid" leistet.
Oder Du besorgst es ihm auf die fiese Tour!!!
Das hieße erst die Rückzahlung der Kohle durchziehen und dann trotzdem anzeigen. Ich finde, er hätte's verdient. Denk an den Gesamtschaden... kein Verien, keine Jugendarbeit etc....
Mein herzliches Beileid, Tommi