120.000 € unterschlagen!!!!!!!!!

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Bartemaeus

Echo-Orakel
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Am Montag wurde auf der Jahreshauptversammlung des Nürnberger Angelvereins bekannt gegeben, dass der vor kurzem zurück getretene Präsident (Weiss) des Angelvereins 120.000€ vielleicht sogar 150.000€ unterschlagen hat. Er wurde nicht angezeigt, soll aber nach einer Vereinbarung das Geld zurück zahlen.Was sagt ihr dazu?
Nicht ein bischen asssozial solch einem Verein soviel geld zu unterschlagen?
Ich bin zwar nur in der Jugendgruppe, aber mein Vater und mein Bruder sind in dem Verein.
 

NorbertF

Master of Desaster
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Menschen sind halt kleine Monster...im Monsterkostüm und mit Monsterfüllung. Nicht immer, aber immer öfter.
 

Rhöde

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Wenns dann so war, Verbrecher !
Und Verbrecher müssen bestraft werden !
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FliFiBerlin

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Ganz klar, anzeigen!!!

Nur mal am rande (bin "nur" mit Strafvollstreckung, nicht mit Ermittlung befasst): Rechtlich gesehen ist es eher Untreue, denn Unterschlagung! Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis 5 Jahren Gefängnis (für besonders schwere Fälle bis 10 Jahre). Es handelt sich bei der Untreue demnach um ein Vergehen.
 

fishingchamp

Finesse-Fux
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Krass! Ich wäre auch für eine Anzeige!

OT
Ich bin im Sommer immer oft bei meinen Großeltern und meinen Verwandten in Nürnberg! Können ja mal zusammen die Barsche ärgern gehen.
In der Stadt geht an der Pegnitz sicher einiges mit Suspendern und DS!

MFG
Felix
 

petrijünger

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Ich denke auch da könnte man schon mal mit einer Anzeige drohen :twisted:
Was ich aber auch krass finde ist die Tatsache, dass der Angelverein
anscheinend so viel Geld auf der hohen Kante hatte das überhaupt die
Möglichkeit bestand mal eben locker 120.000 bis 150.000 Euro unterschlagen
zu können. 8O

Und was lernen wir daraus :?:

:arrow: Hätte man das Geld gleich in Besatzmaßnahmen reinvestiert wäre es erst
gar nicht soweit gekommen...
 

FishinTom

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Zuerst an die Kohle denken! Ihr braucht einen vollstreckbaren Titel.
Das geht am billigsten und schnellsten mit einem Mahnbescheid, gegen den er keinen Einspruch einlegt. Möglich ist auch ein notarielles Schuldanerkenntnis (kostet Notargebühren). Die dritte, riskanteste und teuerste Variante wäre dann eine Klage vor dem Zivilgericht.
Was immer Ihr tut, beauftragt einen Anwalt, schon wegen der Kontakte.

Davon unabhängig kannst Du ihn auch anzeigen.
Das allein bringt Dir aber das Geld nicht zurück, sondern führt nur zur Bestrafung.
Einschlägiges Delikt dürfte wohl tatsächlich Untreue (§ 266 StGB) sein, außer er saß auf einer Schatztrue mit Bargeld (dann wohl eher Unterschlagung § 246 StGB). Die Anzeige solltest Du direkt zur Staatsanwaltschaft schicken. Die MÜSSEN bei der Summe ermitteln, sobald sie Kenntnis (egal woher) erhalten, es ist also egal, ob IHR das anzeigt oder nicht, sofern die Staatsanwaltschaft nur dienstlich Kenntnis von der Sache kriegt (normalerweise ist das aber eine Anzeige). Dass er wieder zurückbezahlt hat (falls er es tut), wäre dann zu seinen Gunsten strafmildernd zu bewerten. In Berlin käme im Falle der Rückzahlung und falls er bisher unbestraft ist, wahrscheinlich eine Bewährungsstrafe heraus (Achtung... hier ist für eine Prognose eine Glaskugel notwendig).
Du (oder der Vereinsvorstand oder jeder andere Mensch) kann die Anzeige aber auch bei der Polizei erstatten. Mit Untreue wissen aber manche Polizisten nicht so viel anzufangen, was nicht heißt, dass die doof sind.

Am wirksamsten dürfte sein, sich den vollstreckbaren Titel zu holen und die Möglichkeit der Anzeige klar zu machen. Die Drohung dürfte ihn zur Begleichung der Forderung motivieren (falls er Kohle hat). Euch nützt ja der Titel nichts, wenn er die "Offenbarungseid" leistet.

Oder Du besorgst es ihm auf die fiese Tour!!!
Das hieße erst die Rückzahlung der Kohle durchziehen und dann trotzdem anzeigen. Ich finde, er hätte's verdient. Denk an den Gesamtschaden... kein Verien, keine Jugendarbeit etc....

Mein herzliches Beileid, Tommi
 

fkgth

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LC
so viel geld...?
sicherlich wurde es über einen längeren zeitraum veruntreut, und der verein muss sich die frage gefallen lassen, was da mit der kassenprüfung über all die jahre falsch gelaufen sein muss...

evt. sind einzelne taten bereits im strafrechtlichen sinne verjährt...?

von daher schein mir der weg mit der rückzahlungsvereinbarung kein schlechter zu sein...riesengroße sauerei ist das auf alle fälle! hoffentlich bekommt der verein sein geld zurück!

grüße

fkgth
 

Attracktor_90

Gummipapst
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Studierst du Jura oder woher weißte das alles? :D

Also ich find das auch ne Sauerei.Aber wie macht ein Angelverein denn so viel Gewinn??
 

fishingchamp

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Wahrscheinlich war er ja auch für die Vereinsskasse oder so zuständig!
So wie ich das in Nürneberg mitbekommen habe, ist der Verein riesig. Da kommt schon einiges an Geld zusammen! :wink:
 

mitch

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FishinTom schrieb:
Zuerst an die Kohle denken! Ihr braucht einen vollstreckbaren Titel.
Das geht am billigsten und schnellsten mit einem Mahnbescheid, gegen den er keinen Einspruch einlegt. Möglich ist auch ein notarielles Schuldanerkenntnis (kostet Notargebühren). Die dritte, riskanteste und teuerste Variante wäre dann eine Klage vor dem Zivilgericht.
Was immer Ihr tut, beauftragt einen Anwalt, schon wegen der Kontakte.

Anwalt einschalten ist grundsätzlich die richtige Entscheidung.
Ich würde aber dem Zivilprozess einen Strafprozess allein aus Beweiserhebungsgründen vorangehen lassen, was dazu noch die spätere zivilrechtliche Anspruchsdurchsetzung vereinfacht.
 

Markus0190

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Die Vereine müssen immer eine gewisse Summe für eventuelle Fischsterben bei Seite legen.Ebenfalls wird Geld für zukünftige Pachten oder Grundstückskäufe angesparrt, da kommen schon mal grosse Betrtäge zusammen.Einnahmen sind ja schliesslich nicht nur durch die Mitgliederbeiträge sonder auch durch den Verband oder Stadt, wo z.B. Jugend-/ und Castinggruppen bezuschusst werden..
 

Bartemaeus

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er konnte das Geld angeblich deshalb so einfach beiseite schaffen,weil er den Verein so diktatorisch(oder wie das geschreiben wird) und streng geführt haben soll.
 

FliFiBerlin

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FishinTom schrieb:
Zuerst an die Kohle denken! Ihr braucht einen vollstreckbaren Titel.
Das geht am billigsten und schnellsten mit einem Mahnbescheid, gegen den er keinen Einspruch einlegt. Möglich ist auch ein notarielles Schuldanerkenntnis (kostet Notargebühren). Die dritte, riskanteste und teuerste Variante wäre dann eine Klage vor dem Zivilgericht.
Was immer Ihr tut, beauftragt einen Anwalt, schon wegen der Kontakte.

Davon unabhängig kannst Du ihn auch anzeigen.
Das allein bringt Dir aber das Geld nicht zurück, sondern führt nur zur Bestrafung.
Einschlägiges Delikt dürfte wohl tatsächlich Untreue (§ 266 StGB) sein, außer er saß auf einer Schatztrue mit Bargeld (dann wohl eher Unterschlagung § 246 StGB). Die Anzeige solltest Du direkt zur Staatsanwaltschaft schicken. Die MÜSSEN bei der Summe ermitteln, sobald sie Kenntnis (egal woher) erhalten, es ist also egal, ob IHR das anzeigt oder nicht, sofern die Staatsanwaltschaft nur dienstlich Kenntnis von der Sache kriegt (normalerweise ist das aber eine Anzeige). Dass er wieder zurückbezahlt hat (falls er es tut), wäre dann zu seinen Gunsten strafmildernd zu bewerten. In Berlin käme im Falle der Rückzahlung und falls er bisher unbestraft ist, wahrscheinlich eine Bewährungsstrafe heraus (Achtung... hier ist für eine Prognose eine Glaskugel notwendig).
Du (oder der Vereinsvorstand oder jeder andere Mensch) kann die Anzeige aber auch bei der Polizei erstatten. Mit Untreue wissen aber manche Polizisten nicht so viel anzufangen, was nicht heißt, dass die doof sind.

Am wirksamsten dürfte sein, sich den vollstreckbaren Titel zu holen und die Möglichkeit der Anzeige klar zu machen. Die Drohung dürfte ihn zur Begleichung der Forderung motivieren (falls er Kohle hat). Euch nützt ja der Titel nichts, wenn er die "Offenbarungseid" leistet.

Oder Du besorgst es ihm auf die fiese Tour!!!
Das hieße erst die Rückzahlung der Kohle durchziehen und dann trotzdem anzeigen. Ich finde, er hätte's verdient. Denk an den Gesamtschaden... kein Verien, keine Jugendarbeit etc....

Mein herzliches Beileid, Tommi

Sorry Tom... das bedarf einiger Klarstellungen...
Der Titel ist nicht der Mahnbescheid, sondern der dann zu beantragende Vollstreckungsbescheid! Dieser ergeht nur, wenn gegen den Mahnbescheid kein Rechtsmittel eingelegt wird.
Notarielles Schuldanerkenntnis ist auch ok. Zivilprozess ist die Folge (sofern beantragt), wenn gegen den Mahnbescheid Rechtsmittel eingelegt wird.
Ansonsten klar... man kann auch direkt Zahlungsklage erheben...
ZP ist immer der kostenintensivste und langwierigste Weg.

Was die Anzeige betrifft: Geht direkt zu Polizei! Klar kann man die Anzeige auch direkt bei uns (Staatsanwaltschaft) stellen. Wir machen dann nichts anderes, als die Sache zunächst zur Ermittlung an die Polizei abzugeben. Dauert dann also insgesamt etwas länger! Deine (ungewollte) Wertung der Polizei ist ... naja... etwas neben der Spur.

Woher ziehst Du Deine Erkenntnisse, dass es in Berlin eine Bewährungsstrafe geben würde? :lol:
 

FishinTom

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Anwalt einschalten ist grundsätzlich die richtige Entscheidung.
Ich würde aber dem Zivilprozess einen Strafprozess allein aus Beweiserhebungsgründen vorangehen lassen, was dazu noch die spätere zivilrechtliche Anspruchsdurchsetzung vereinfacht.

Die Staatsanwaltschaft als Beweismittelbeschaffungsbehörde... Nicht gerade nett, aber Dein Vorschlag ist legal und falls sich der Schuldner/Täter sich sperrt, ist die sofortige Anzeige ohnehin am besten.

@FliFi:
Ja, natürlich brauchst man den Vollstreckungsbescheid, aber das folgt dem Mahnbescheid ohne Einspruch ja wohl auf dem Fuße. Ich wollte es hier nicht so kompliziert machen.
Bewährungsstrafe.... ich höre halt gut zu und schaue genau hin :wink: .
 

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