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Petition gegen Privatisierung Brandenburger SeenNachdem sich hier anfangs hauptsächlich Berliner und Brandenburger Angler eingefunden haben, haben wir dem Raum Berlin & Brandenburg damals einen Sonderstatus eingeräumt und der bleibt auch weiterhin erhalten.
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Tomasz  Dabei seit: 06.09.2007 Beiträge: 168
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Verfasst am: Fre Jul 24, 2009 14:49 Titel: Re: Petition gegen Privatisierung Brandenburger Seen |
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Hallo Wolf,
Schweden habe ich in vielen Jahren und Urlauben anders kennen gelernt. Bin aber im September wieder da und werden dann nochmal darauf achten. Das Versperren von Ufern und Seezugängen nach dem Verkauf an privat mußte ich leider selbst in Brandeburg erleben.
Von daher sind unsere unterschiedlichen Sichtweisen wohl auch auf unterschiedliche persönliche Erfahrungen und Sozialisierung zurück zuführen  .
Der Kiesabbau unterliegt dem Berbaurecht. Du magst Recht haben, dass der Kiesabbau jedoch nicht wie Gold als Lizens zur Rohstoffgewinnung verkauft wird. Ändert aber nichts an meiner Sichtweise zu naturgegebenen Dingen wie Luft, Wasser und das was unter dem Mutterboden kommt. Grundwasser zählt für mich auch zum Allgemeingut und die Entnahme muss daher bezahlt werden. Fehlt nur noch, dass jemannd auf die Idee kommt den Grundwasservorrat zu verkaufen  .
Schönes Wochenende
Tomasz
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Betze  Dabei seit: 21.03.2008 Beiträge: 1077
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Verfasst am: Fre Jul 24, 2009 15:01 Titel: Re: Petition gegen Privatisierung Brandenburger Seen |
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Grade auf Inforadio erfahren das der NABU überlegt 100 Seen in Brandenburg zu kaufen...eben um die "Privatisierung" zu verhindern.
Da sollen denn auch so Experimente wie "Status quo feststellen, liegenlassen und gucken wie sich der Püdden ohne Bewirtschaftung entwickelt" gefahren werden. Wie in einigen anderen Gewässern Brandenburgs bereits.
Und ob mans glaubt oder nicht keine Bewirtschaftung hat schlimmere Folgen, als die des DAV... (Das kann ich sagen denn ich war an Studien beteiligt, die sich mit soetwas auseinandersetzten)
Das nur mal so nebenbei eingeworfen...
Zur Diskussion an sich kann ich mich eigentlich Wolf nur anschließen, auch das Beispiel Schweden ist durchaus zutreffend und auch mir schon so ergangen.
_________________ ...we had to do something,
it was our chance to get loved,
our chance to make a difference,
but we decided to just go fishing! |
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Wolf  Dabei seit: 03.04.2005 Beiträge: 2127
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Verfasst am: Fre Jul 24, 2009 15:08 Titel: Re: Petition gegen Privatisierung Brandenburger Seen |
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Hallo Tomasz,
Schweden: es wirkt anders, weil die so verdammt wenige Leute mit so verdammt vielen Seen sind.
Klar fällt Kiesabbau unter Bergrecht. Dort ist aber geregelt, dass es ein grundeigener Bodenschatz ist, der Dir mit Kauf des Grundstücks gehört. Anders als bergeigene Bodenschätze. Die Förderung von Kies muss planungsrechtlich natürlich zulässig sein.
Ich bin auch nicht dafür, alles zu privatisieren. Ich bin aber dagegen, Privatisierungen auszuschließen.
Dein Beispiel mit den Bodenschätzen und dem Grundwasservorrat finde ich auch etwas verwirrend. Wenn ich Schürfrechte verkaufe oder die Entnahme bezahlen lasse, dann ist das auch ein Verkauf. Und wer es sich nicht leisten kann, steht außen vor - das ist doch nicht etwa das, was Du mit Allgemeingut bezeichnest? Ich hatte das so verstanden, dass Du kostenfrei an den See wilst
Grüße,
Wolf
_________________ Mit dem Denken haben die Probleme erst angefangen... |
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Tomasz  Dabei seit: 06.09.2007 Beiträge: 168
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Verfasst am: Fre Jul 24, 2009 15:43 Titel: Re: Petition gegen Privatisierung Brandenburger Seen |
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Hallo Wolf,
um Grundwasser und den Bodenschätzen will ich noch folgendes anmerken. Verkauft wird hier nicht das Grundwasservorkommen an sich, sondern die Entnahme. Dadurch gehört Dir also nicht das Grundwasservorkommen und Du kannst dann nach Gutdünken damit machen was Du willst (für viel Geld weiter verkaufen  , es grün einfärben  oder was auch immer), sondern das Grundwasser gehört uns allen. Es stellt eine wichtige Resource dar. Ich verkaufe also nicht das Schutzgut Grundwasser ansich sondern gestatte Dir gegen eine Gebühr Teile davon zu entnehmen. Wenn Du dabei Mist baust, kann ich Dir die Erlaubnis wieder entziehen. Macht für mich einen Unterschied, der wesentlich ist, da ich die Kontrolle darüber behalte.
Ich denke wir werden nicht auf einen Nenner kommen. Finde das aber auch nicht dramatisch. Ich bin da tollerant  .
Zum Thema Asbestbungalows mit Grundstück bis ans Wasser  . Kennst Du den Klein Köriser See? Das soll übrigens ein tolles Zandergewässer sein  . Zu Ostzeiten wollten da ein paar Leute an der Ostseite des Sees bauen. Die Fundamentplatten sind noch heute da. Die Sache wurde jedoch von staatswegen gestoppt. Gründe lagen u.a. in Belangen des Naturschutzes und der dem Freihalten der Ufer. Die selben Leute haben natürlich an anderer Stelle damals trotzdem bauen dürfen. Die Häuser (mittlerweile sind aus den Asbesthütten richtige Häuser geworden) stehen am Südwestufer des Sees. Der Zaun ist ca. 10 m vom Ufer weg und der Zugang dadurch nicht eingeschränkt. Ich gebe Dir Recht, wenn Du die Asbestbungalows mit ihren Grundstücken bis an die Ufer blöd findest. Aber dies kann man wie meine Auslegungen von Dir auch als unzulässige Pauschalisierung abtun  .
Nichts für ungut. Ich muss jetzt los. Ich fliege nähmlich in den Westen. Genau genommen nach Bonn. Im Westen soll ja vieles besser sein als im Osten. Ich werde mir das mal aus der Nähe ansehen  .
Leute jetzt nicht alle aufregen  . War nur ein kleiner Spaß am Rande. Aber nach Bonn muss ich jetzt wirklich.
Gruß
Tomasz
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Wolf  Dabei seit: 03.04.2005 Beiträge: 2127
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Verfasst am: Fre Jul 24, 2009 16:04 Titel: Re: Petition gegen Privatisierung Brandenburger Seen |
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Hallo Tomasz,
die Rheinauen sind schön, wenn Du schon mal da bist
Dass die Bungalow-Geschichte nicht ganz ernsthaft war, war hoffentlich klar. Wobei aber dennoch genug solcher Siedlungen existieren, die den Zugang zu eigentlich öffentlichen Seen praktisch unmöglich machen und sich die Besitzer der Grundstücke wie Eigentümer des Sees verhalten. Aber das ist auch schon wieder polemisch  An den Köriser See und die anliegenden Seen musste ich übrigens bei dem Thema denken. Andere Beispiele sind aber auch der Vielitzsee (ganz besonders intensiv verunstaltet) und die Havel. Und diverse andere Seen.
Wenn ein Eigentümer Mist mit seinem Eigentum macht, kann ihm das auch entzogen werden., genauso wie Entnahmerechte. Eigentum verpflichtet, das ist nicht nur ein Spruch. Wir sind ja sogar so weit, Eigentümer wegen des angeblichen Grundrechtes auf einen Uferweg zu enteignen
Grüße,
Wolf
_________________ Mit dem Denken haben die Probleme erst angefangen... |
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schwarze-kerze  Dabei seit: 14.05.2009 Beiträge: 1072
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Verfasst am: Son Jul 26, 2009 21:28 Titel: Re: Petition gegen Privatisierung Brandenburger Seen |
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Wenn ein Nagel hervorsteht,muss er eingeschlagen werden.An Euch sind ja wirklich nen paar Juristen Verlorengegangen.Oder is hier jemand Rechtsverdreher?
_________________ Geduld macht warten schön ! |
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Wolf  Dabei seit: 03.04.2005 Beiträge: 2127
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Verfasst am: Don Jul 30, 2009 12:05 Titel: Re: Petition gegen Privatisierung Brandenburger Seen |
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Moinsen,
weil ich mich gerade gestern mit jemandem über dieses Thema unterhalten habe, möchte ich noch was ergänzen.
Im Hinblick auf das Sperren, Einzäunen und Aussprechen von Badeverboten durch private Seeeigentümer ist evtl. ein Blick auf das Festland ganz ideenstiftend. Die Tatsache, dass die ganzen Wälder nicht eingezäunt sind, liegt nicht nur an den nicht unerheblichen Kosten, die damit verbunden wären. Das liegt auch sehr stark an der gesetzlichen Reglung, die das nämlich verbietet, da der Wald zum Gemeingebrauch zugänglich sein muss (siehe Waldgesetz).
Und genau den passenden Passus gibt es auch im Brandenburger Wassergesetz, §43, Abs.1:
Jedermann darf oberirdische Gewässer mit Ausnahme der Gewässer, aus denen zur Trinkwasserversorgung Wasser entnommen wird, zum Baden, Schöpfen mit Handgefäßen, Viehtränken, Schwemmen, Eissport und Befahren mit Fahrzeugen bis zu 1 500 kg Wasserverdrängung ohne eigene Triebkraft ohne Erlaubnis oder Bewilligung benutzen. Dasselbe gilt für das Einleiten von nicht verunreinigtem Grund-, Quell- und Niederschlagswasser, soweit es nicht aus gemeinsamen Anlagen eingeleitet oder von gewerblich genutzten Flächen abgeleitet wird.
Ich sage es also noch mal: wer einen Zugang fordert, muss sich nicht mit dem Seeeigentümer befassen, sondern mit dem Eigentümer des Ufergrundstücks. Insofern geht (ging) die Petition ins Leere.
Grüße,
Wolf
_________________ Mit dem Denken haben die Probleme erst angefangen... |
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michaZ  Dabei seit: 13.12.2004 Beiträge: 626
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Verfasst am: Don Jul 30, 2009 12:40 Titel: Re: Petition gegen Privatisierung Brandenburger Seen |
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| Wolf wrote: |
Ich sage es also noch mal: wer einen Zugang fordert, muss sich nicht mit dem Seeeigentümer befassen, sondern mit dem Eigentümer des Ufergrundstücks. Insofern geht (ging) die Petition ins Leere.
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Lieber wolf, du denkst dabei eigentlich richtig, nur sind die eigentlichen seegrundstücke meist etwas größer als die wasserlinie
ich füge dir mal ein Beispiel an, man beachte flurstücksgrenze und wasserlinie
m.
PS: ich habe nicht für diese petition gestimmt, aus verschiedenen gründen 
_________________ www.kalkmoore.de |
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Wolf  Dabei seit: 03.04.2005 Beiträge: 2127
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Verfasst am: Don Jul 30, 2009 13:12 Titel: Re: Petition gegen Privatisierung Brandenburger Seen |
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Hallo Micha,
klar ist das oft so, bekanntestes Beispiel Wandlitzsee
Aber auch für diese Flächen gilt meist (natürlich nicht immer) eine der Regelungen zum Gemeingebrauch. Z.B. das Waldgesetz.
Einfach einzäunen oder Schilder aufstellen ist eben nicht. Wird evtl. hin und wieder gemacht, heißt dann aber auch noch nicht, dass es rechtens ist.
Übrigens weiß ich, welcher See das ist  Wenn ich mich recht entsinne, ist der bereits Privat. War das nicht der NABU? Jedenfalls weiß ich zufällig, dass es den momentanen Pächter erhebliche Anstrengungen gekostet hat, den See für die Angelfischerei offen zu halten. Ob das Interesse, die Angler los zu werden, an der Besatzpolitik lag oder daran, dass sich Angler eben benehmen wie Angler? Man weiß es nicht
Grüße,
Wolf
_________________ Mit dem Denken haben die Probleme erst angefangen... |
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havel-walleye  Dabei seit: 07.02.2007 Beiträge: 1971
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Verfasst am: Don Jul 30, 2009 13:26 Titel: Re: Petition gegen Privatisierung Brandenburger Seen |
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In unserer Gegend stört die oben beschriebene Situation besonders stark am Glindower See: dort, wo man als Uferangler Zugangsmöglichkeit zum Wasser hätte, ist der Uferbereich mit Steganlagen geflastert, die teils eingezäunt oder teils offen sind. Letztere sind oft mit Schildern versehen , die den Steg als Privateigentum deklarieren.
Könnte man diese mit Verweis auf das von Wolf zitierte Wassergesetz betreten oder sollte man das lieber lassen?
Gruß
HW
_________________
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Wolf  Dabei seit: 03.04.2005 Beiträge: 2127
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Verfasst am: Don Jul 30, 2009 13:59 Titel: Re: Petition gegen Privatisierung Brandenburger Seen |
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Hallo,
Wasserflächen sind von baulichen Anlagen getrennt zu behandeln. Der Glindowsee selbst ist Bundeswasserstraße und ich vermute daher, dass er im Eigentum des Bundes ist. Was aber letztlich egal ist, weil denen der Steg nicht gehört. Der Steg gehört dem Errichter. Ob der Steg an sich zulässig ist, entscheidet das zuständige WSA, wo der Steg vor dem Bau vom Errichter angemeldet werden muss. Bei den vielen kleineren Stegen dort ist das allerdings ganz sicher sehr oft nicht der Fall. Aber das nur am Rande. Der einzelne Steg darf jedenfalls m.E. nicht betreten werden, wenn dies per Verbotsschild untersagt ist.
Du darfst beispielsweise den Wald betreten, nicht aber die Hütte im Wald - es sei denn, sie gehört Dir
Grüße,
Wolf
_________________ Mit dem Denken haben die Probleme erst angefangen... |
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havel-walleye  Dabei seit: 07.02.2007 Beiträge: 1971
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michaZ  Dabei seit: 13.12.2004 Beiträge: 626
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Verfasst am: Don Jul 30, 2009 14:17 Titel: Re: Petition gegen Privatisierung Brandenburger Seen |
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| Wolf wrote: |
Einfach einzäunen oder Schilder aufstellen ist eben nicht. Wird evtl. hin und wieder gemacht, heißt dann aber auch noch nicht, dass es rechtens ist.
Übrigens weiß ich, welcher See das ist Wenn ich mich recht entsinne, ist der bereits Privat. War das nicht der NABU? Jedenfalls weiß ich zufällig, dass es den momentanen Pächter erhebliche Anstrengungen gekostet hat, den See für die Angelfischerei offen zu halten. Ob das Interesse, die Angler los zu werden, an der Besatzpolitik lag oder daran, dass sich Angler eben benehmen wie Angler? Man weiß es nicht
Grüße,
Wolf |
ersteres ist völlig richtig, aber wie das BSP zeigt grenzt nur ein kliner teil direkt an wald
der see gehört dem land  die besatzpolitik des momentanen pächters ist allerdings zum ko... und verstößt zudem gegen die NSG VO  und dieser momentane Pächter brüstet sich auch, noch ein anerkannter Naturschutzverband zu sein  das sich dort angler über eben diese NSG VO auch hinwegsetzen gehört leider auch zur gängigen praxis
m.
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